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Frage von Heinrich L. •

Frage an Fritz Rudolf Körper von Heinrich L. bezüglich Recht

Wie ich feststellen konnte, gehören sie zu den 173 Abgeordneten der SPD, die dem BKA-Gesetz ihre Zustimmung gaben, während ein Teil ihrer Partei sich dagegen ausgesprochen, bzw. enthalten hat.

Schon die vom BKA gestellte Forderung nach 130 zusätzlichen Planstellen/Stellen und einen zusätzlichen Finanzaufwand von rund 18,5 Mio. Euro alleine im ersten Jahr, deutet ja nicht unbedingt auf eine "ausnahmsweise Überwachung", sondern eher auf ein breit gestreutes Konzept hin.

Mich würde interessieren, mit welcher Begründung sie dennoch diesem, meiner Ansicht nach nicht mit unserer Verfassung konformen Gesetz für Online-Durchsuchungen, großem Lauschangriff, Telefonüberwachung, Wohnungsdurchsuchung sowie Rasterfahndung ihre Zustimmung gegeben haben!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Laun,

der furchtbare Anschlag vom 11. September 2001 hat eine Änderung der Bedrohungslage evident gemacht. Es geht den Terroristen nicht um klassische Attentate gegen bestimmte Entscheidungsträger sondern um die Tötung einer möglichst großen Zahl von Menschen und um Zerstörung der Infrastruktur. Die Anschläge in Madrid und London, sowie der unlängst erfolgte Anschlag in Bombay bestätigen diese Einschätzung. Dieser Gefahr mussten wir durch die Einrichtung einer zentralen polizeilichen Instanz (dem Bundeskriminalamt) zur Verhinderung terroristischer Anschläge auch in Deutschland Rechnung tragen. International agierenden Terrorgruppen kann nur durch ein ebenfalls international vernetztes und national zentral gesteuertes Sicherheitssystem wirksam begegnet werden.

Daher haben wir bereits 2006 durch den neuen Artikel 73 Absatz 1 Ziffer 9a Grundgesetz dem Bund die ausschließliche Gesetzeskompetenz gegeben, um das Bundeskriminalamt mit entsprechenden Kompetenzen auszustatten. Das Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt erfüllt diesen grundgesetzlichen Auftrag.

Wir haben mit diesem Gesetz ein Polizeigesetz geschaffen, dass nicht nur für die Onlinedurchsuchung sondern auch für die anderen Instrumente in exemplarischer Weise die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt. Deutschland besitzt – ausschließlich für den Bereich des Terrorismus - nun eine zentrale Sicherheitsbehörde, die in Zusammenarbeit mit den Polizeien der Länder zum Schutz der Bevölkerung auch gegenüber international agierenden Terrorgruppen für Sicherheit sorgen kann. Dafür benötigt es eine angemessene Ausstattung. Der Umfang dieser Ausstattung lässt zwar einen Schluss auf den Umfang der Abwehrtätigkeit insgesamt aber keinen Schluss darauf zu, wie oft bestimmte sensible Überwachungsinstrumente eingesetzt werden. So lag die Anzahl der Wohnraumüberwachungen für sämtliche Staatsanwaltschaften der Länder und die Bundesanwaltschaft zusammen (!) im Bereich der Strafverfolgung im Jahr 2006 bei 3 und im Jahr 2007 bei lediglich 10 Maßnahmen.

Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie mich direkt unter der folgenden E-Mail-Adresse erreichen: fritz-rudolf.koerper@bundestag.de . Ich lade Sie auch gerne in meine Sprechstunde nach Bad Kreuznach ein. Einen Termin können Sie per E-Mail unter fritz-rudolf.koerper@wk.bundestag.de oder telefonisch unter 06752/93240 vereinbaren.

Mit den besten Grüßen
Fritz Rudolf Körper