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Fritz Güntzler
CDU
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Frage von Sebastian P. •

Frage an Fritz Güntzler von Sebastian P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Güntzler,
in 18 europäischen Ländern gibt es bei der Organspende das Gesetz der Widerspruchslösung : Jeder ist Spender & wer nicht spenden will, kann widersprechen.
In Deutschland gilt die Entscheidung nicht & hier sterben bei der momentanen Gesetzeslage jedes Jahr über 1000 Menschen, die auf der Warteliste stehen.
Man wartetet in Deutschland z.B. auf eine Niere 7- 10 Jahre - in Spanien oder Österreich dagegen nur 1 Jahr, weil es dort die Widerspruchslösung gibt !
Ich fühle mich als Betroffener in Deutschland benachteiligt - gegenüber den Ländern mit Widerspruchslösung !
Wie stehen Sie zur Widerspruchslösung ?
Bitte unterstützen Sie Ihren Parteikollegen Spahn bei seiner Initiative zur Widerspruchslösung!!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur aktuellen Debatte zur Widerspruchslösung bei der Organspende.

Bei der derzeitigen Diskussion um zukünftige Regelungen im Bereich der Organspende vertreten wir doch sicherlich alle das Ziel, dass Deutschland eine qualitativ hochwertige und zukunftsfähige Transplantationsmedizin benötigt. Es bedarf hierbei einem offenen und zielführenden Diskurs.

Ich bin der Meinung, dass neben organisatorischen Verbesserungen im Bereich der Krankenhäuser auch die Einführung einer "doppelten Widerspruchslösung" geeignet, wenn auch weitgreifend, erscheint, um den Mangal an Organspenden in Deutschland zu begegnen.

Ich freue mich, dass auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bereits seine Unterstützung für eine Widerspruchslösung erklärt hat.

Ganz Grundsätzlich bei der Änderung des Verfahrens der Organspende in Deutschland ist eine simple Überlegung:
Wer eine Krankheit hat, die ausschließlich durch Transplantation heil- oder linderbar ist, hofft faktisch in jedem Fall auf ein Spenderorgan. Ich kenne jedenfalls niemanden, der das für sich ausschließt. Wenn demzufolge jeder bereit ist, ein Organ anzunehmen, dann darf man aus meiner Sicht davon ausgehen, dass jeder auch grundsätzlich zum Spenden bereit ist bzw. sein sollte. Vorausgesetzt, dass die betroffene Person oder deren Angehörige dem nicht aktiv widersprechen. Dabei gilt es sicherzustellen, dass die Widerspruchsmöglichkeit der Angehörigen rechtlich so gefasst wird, dass sie zum einen streng an den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gebunden ist. Zum anderen darf die heute geltende Entscheidungslösung nicht faktisch auf die Angehörigen verschoben werden und diese belasten.

Die Bereitschaft zur potenziellen Organspende nach dem Tod verbleibt auch bei einer solchen Regelung im ureigenen, persönlichen Entscheidungsbereich. Jeder sollte aber gefordert sein, sich mit der Frage einer möglichen Organspende auseinanderzusetzen. Das erreichen wir am besten, wenn die Person, die eine Organspende für sich ausschließt, aktiv durch Einlegung eines Widerspruchs handeln muss.

Vorgetragene rechtliche Bedenken, wonach ein solcher Ansatz nicht mit dem Grundgesetz konform sein soll, sind nicht klar auslegbar:
Das deutsche Rechtssystem kennt verschiedene Formen der Willensbekundung. Ein Mensch kann sich nicht nur durch explizites Bejahen oder Verneinen einer Frage – also durch ein aktives Handeln – entscheiden, sondern er kann sich auch durch schlüssiges Verhalten (also konkludentes Handeln) erklären. Auch ein Unterlassen kann schlüssiges Handeln darstellen, zum Beispiel keinen Einspruch gegen einen Strafbefehl einzulegen. In den verschiedensten Rechtsbereichen knüpfen sich also an Nicht-Handeln gravierende Folgen. Die Widerspruchslösung bei der Organspende ist genau ein solcher Fall.

Schlussendlich steht jedoch jedem frei, einen Widerspruch einzulegen und somit die eigene Organspende aktiv für sich auszuschließen. Die Persönlichkeitsrechte bleiben also gewahrt. Einen Anspruch auf Nicht-Entscheidung gibt es hier und in anderen Situationen nicht. Dies gilt umso mehr, wenn zudem eine Nicht-Entscheidung klar zulasten Dritter ginge. Dies ist der Fall, wenn Menschen auf eine Transplantation warten oder gar sterben, weil nicht ausreichend Spenderorgane zur Verfügung stehen.

Ich jedenfalls unterstütze die durch Bundesminister Spahn angeregte Diskussion um eine doppelte Widerspruchslösung bei der Organspende und wünsche mir eine zukunftsfähige Lösung.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Güntzler, MdB

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