Warum haben langjährig Versicherte (35 Jahre) und besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) in der gesetzlichen Rentenversicherung die gleichen Abzüge (14,4 %) wenn Sie mit 63 Jahren in Rente gehen?
Sehr geehrter Herr Merz,
ich finde finde es eine große Ungerechtigkeit das Personen, die nur 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, mit 63 Jahren in Rente gehen können!
Zu meiner Person, ich habe mit 16 Jahren, am 01.08.1983, meine Ausbildung begonnen und seitdem dauerhaft in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, und so so Gott will, werde ich am 31.07.2028 meine 45 Rentenversicherungsjahre erreicht haben. Zu dem Zeitpunkt habe ich ein Alter von 61 Jahren. In der aktuellen Vorgabe der Gesetzgebung kann ich ohne Abschläge mit einem Alter vom 65 Jahren in Rente gehen. Sollte ich jedoch mit 63 Jahren in Rente gehen wollen, hätte ich 14,4% Abschläge (0,3% pro Monat) bezogen auf die Regelaltersrente von 67 Jahren. Warum werden die Abschläge auf die Regelaltersrente von 67 Jahren gerechnet wenn ich mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen kann? Nach Adam Riese wären dann eigentlich nur 7,2% Abschläge (0,3% x 24 Monate) fällig.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr H.,
täglich erreichen mich sehr viele Anfragen aus meinem Wahlkreis und dem ganzen Bundesgebiet. In vielen Zuschriften bitten mich Bürgerinnen, Bürger oder Unternehmen mit persönlichen Anliegen um Unterstützung. In anderen äußern sie Bedenken zu Gesetzesvorhaben und bieten gleichzeitig Lösungen an. Wieder andere möchten eine persönliche Einschätzung von mir zu politischen Themen. Gemeinsam ist all diesen Zuschriften, dass sie sehr persönlich sind. Ich möchte daher auch persönlich darauf antworten und bin froh, dass ich ein Team habe, das mich dabei unterstützt.
Bei Fragen über abgeordnetenwatch.de sind persönliche Antworten nicht möglich. Leider ist nicht erkennbar, wer konkret anfragt – und so kann ich auch keine persönliche Antwort geben. Außerdem wird die Antwort einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht, was auch verbietet, dass individuelle Probleme angesprochen werden oder der Persönlichkeitsschutz gewahrt bleibt.
Ich habe mich daher entschieden, Fragen die mich über abgeordnetenwatch.de erreichen, nicht zu beantworten.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich mit mir, wie mit jedem anderen Abgeordneten des Deutschen Bundestages, in vielfältiger Weise auf direktem Weg austauschen – per Brief, E-Mail oder telefonisch. Ich bitte Sie dabei, gerade bei Mailzuschriften, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer anzugeben, unter der ich Sie gegebenenfalls auch persönlich erreichen kann.
Zudem können Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur Bundespolitik über die Internetseite der Bundesregierung gestellt werden (https://www.bundeskanzler.de/bk-de/service/kontakt oder per E-Mail: bundeskanzler@bundesregierung.de).
Mein Team und ich kümmern uns um alle Anliegen und beantworten sie so zeitnah wie möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Friedrich Merz MdB

