Sehr geehrter Hr. Bouffier, was gedenkt die neue Bundesregierung zu tun, um den Einfluss der Lobbyisten zu begrenzen und für mehr Transparenz zu sorgen. Vielen Dank für Ihre Antwort. MfG Gernold R.

Sehr geehrter Herr R.,
herzlichen Dank für Ihre Frage zu diesem wichtigen Thema.
Grundsätzlich gilt: Transparenz im Umgang mit Interessengruppen ist entscheidend für die Glaubwürdigkeit der Politik und damit auch die Legitimität des ganzen politischen Systems. Gleichzeitig sind Interessengruppen unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie, innerhalb derer sie eine wichtige Funktion übernehmen: Sie bündeln und übermitteln wichtige Informationen, ohne die die Politik kaum in der Lage wäre, gute Gesetze zu verabschieden.
Mit Blick auf Deutschland muss festgehalten werden, dass unser Land seit vielen Jahren zur weltweiten Spitzengruppe der Länder mit der geringsten Korruption gehört. Das heißt allerdings natürlich nicht, dass es nicht immer wieder deutlichen Anlass zur Kritik gibt, sei es in Fragen der Parteienfinanzierung oder auch Korruptionsfälle, in die individuelle Abgeordnete verwickelt sind. Solche Vorfälle schaden dem Ansehen der parlamentarischen Demokratie. Deshalb hat eine CDU-geführte Koalition 2021 das Lobbyregistergesetz verabschiedet, mit dem die Einflussnahme von Wirtschaft und Zivilgesellschaft auf den politischen Entscheidungsprozess sichtbarer geworden ist. Dieses wurde seitens der Ampel-Koalition durch ein Änderungsgesetz ergänzt, das vor etwas über einem Jahr in Kraft getreten ist, und – um eine positive Neuerung hervorzuheben – u.a. eine Regelung beinhaltet, nach der Interessenvertreter offenlegen müssen, ob sie aktuell oder in den 5 Jahren zuvor auf Bundesebene in der Politik tätig sind oder waren (sog. Drehtüreffekt).
Die neue Bundesregierung ist erst seit wenigen Wochen im Amt und nach einer schweren Doppelrezession mit dem Ziel angetreten, Deutschland von einem gewaltigen Übermaß an Bürokratie zu befreien, um den Wirtschaftsstandort Deutschland als Grundlage unseres Wohlstands zu bewahren. Das ist, neben den massiven außen- und sicherheitspolitischen Herausforderungen, die wichtigste Aufgabe, die unsere Regierung zu lösen hat. Auch bei Transparenzgesetzen gilt es, die Verhältnismäßigkeit an bürokratischem Mehraufwand im Vergleich zum Nutzen für die Gesellschaft zu überprüfen. Das geänderte Lobbyregister ist gerade erst vor etwas über einem Jahr in Kraft getreten und sieht eine regelmäßig stattfindende Evaluation vor, die nun seit dem 31. März 2025 erstmals vorliegt und dabei u.a. zu der Feststellung gekommen ist: „Es lässt sich nicht bestreiten, dass die Einführung des Lobbyregisters im Hinblick auf die umfangreichen gesetzlich geforderten Angaben zu erheblichem Aufwand bei Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern geführt hat.“ Es erscheint daher sinnvoll zunächst einmal zu beobachten, ob das Gesetz über die Zeit die gewünschte Wirkung entfaltet und, sofern Handlungsbedarf erkennbar wird, gegebenenfalls nachzubessern.
Mit freundlichen Grüßen
Frederik Bouffier