Franziska Becker
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Frage von Verena Marie R. •

Frage an Franziska Becker von Verena Marie R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Becker,

in den letzten Jahren gab es immer wieder Personalwechsel und hohen Krankenstand bei den Fallmanagern. Wird dort am Personalschlüssel weiter eingespart und wie sicher sind die Leistungen nach den §§53,54 SGB XII für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen, die medizinisch und amtsärztlich befürwortet worden sind?

Franziska Becker
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Rohde,

vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst zum ersten Teil: Fallmanagement ist eine Sozialamtshilfe und Eingliederungshilfen nach §§ 53, 54 SGB XII finden auf kommunaler, in Berlin auf bezirklicher Ebene statt. Die Vorgabe des Betreuungsschlüssels von 1:75 pro FallmanagerIn gibt die Senatsverwaltung vor, die genau für dieses Verhältnis ein Budget für die Bezirke bereithält. Unabhängig vom Betreuungsschlüssel haben die Bezirke einen Freiraum, um die Arbeit der FallmanagerInnen effizient vor Ort zu organisieren, beispielsweise durch Trennung von Sachbearbeitung und Fallmanagement. Wichtig ist, dass von der Vorgabe seitens des Senats kostenmäßig nicht abgewichen wird.

Generell ist der Krankenstand und Personalwechsel meines Wissens in diesem Bereich nicht höher als vergleichsweise anderswo. Gleichwohl plaudere ich kein Geheimnis aus, wenn ich sage, dass das durchschnittliche Alter unserer Berliner Verwaltung relativ hoch ist und damit die Wahrscheinlichkeit für mehr Krankheiten, auch für langzeitliche Ausfälle, zunehmen kann.

Zur Prävention von Arbeitsbelastungen etwa psycho-sozialer Art bieten die Ämter ihren MitarbeiterInnen entsprechende Fortbildungen an (z.B. Supervision oder Beratungskompetenzen). Diese sind in Bereichen, in denen Menschen mit Menschen viel zu tun haben, besonders wichtig und sollten regelmäßig durchgeführt werden. Darauf sollte m.E. künftig noch stärker geachtet werden.

Die o.a. möglichen Maßnahmen für Eingliederungshilfe-Leistungen und Ansprüche daraus sind im Bedarfsfall ggf. „ihr gutes Recht“ und können gestellt und nach medizinischer-amtsärztlicher Untersuchung gewährt werden (notfalls eingeklagt). Auf der anderen Seite hat natürlich die Senatsverwaltung ein berechtigtes haushalterisches Interesse, dass diese Maßnahmen möglichst effektiv, zielgerichtet und nicht doppelt gewährt werden. Diese Ziele sollen durch das Fallmanagement gewährleistet und verbessert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Becker