(...) 1 Satz 2a, dass eine Gaststättenerlaubnis zu versagen ist, wenn die zum Betrieb des Gewerbes für Gäste bestimmten Räume von behinderten Menschen nicht barrierefrei genutzt werden können. Auf Grund der Föderalismusreform ist das Gaststättenrecht in die Gesetzgebungskompetenz der Länder übergegangen. (...)
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