
(...) auf Nachfrage hat die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt, dass die Umstellung von der Leistungsgruppeneinstufung nach dem Fremdrentengesetz auf zu berücksichtigende Entgelte nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) im Regelfall dokumentiert ist und daher - rein technisch gesehen - bei einer Änderung der Rechtslage wieder rückgängig gemacht werden könnte. (...)