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Frage von Rolf Dr. S. •

Frage an Franz Schindler von Rolf Dr. S. bezüglich Recht

Lieber Franz Schindler,

in der „Münchner Runde“ (Bayr. Fernsehen, 11.12.2012) siehst Du offenbar im Fall Mollath keinen Zusammenhang zwischen möglichen (Schwarz-)Geldverschiebungen und der Unterbringung des Herrn Mollath im Bezirkskrankenhaus Bayreuth.

Kann es nicht sein, dass Herr Mollath, weil er sozusagen „vor Wände rannte“, aus Verzweiflung in möglicherweise wahnhafte Vorstellungen hinein getrieben wurde, weil keine Behörde bereit war, seinen offenbar berechtigten Aussagen bzgl. des Geldtransfers in die Schweiz nachzugehen?

Hätte nicht der jeweilige Richter am Amtsgericht Nürnberg oder der am LG Nürnberg-Fürth diese Aussagen bzgl. des Geldtransfers erst klären (lassen) m ü s s e n, bevor die Untersuchungen zu einer vermuteten „wahnhaft psychischen Störung“ des Angeklagten, die offensichtlich um diesen Geldtransfer kreisten, in Auftrag gegeben wurden?

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schmidt

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,

leider komme ich erst jetzt dazu, auf Ihre Anfrage vom 09.01.13 zu antworten:

Es ist richtig, dass ich keinen Zusammenhang zwischen möglichern (Schwarz-) Geldverschiebungen und der Unterbringung des Herrn Mollath im BKH Bayreuth sehe und dies auch in der Münchner Runde vom 11.12.2012 so ausgeführt habe.
Für die Behauptung, Herr Mollath sei deswegen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden, damit Schwarzgeldverchiebungen nicht aufgedeckt werden, gibt es nach meiner Kenntnis der Akten keinerlei Hinweise oder gar Beweise. Vom zeitlichen Ablauf her war es so, dass Herr Mollath am 23.05.2003 aufgrund einer Strafanzeige seiner damaligen Ehefrau wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung angeklagt worden ist. In der Hauptverhandlung vom 25.09.2003 hat Herr Mollath ein umfangreiches Geheft mit der Überschrift "Was mich prägte" übergeben, in dem er u.a. behauptet hat, seine Ehefrau würde Schwarzgeld in die Schweiz verschieben. Nach meiner Überzeugung bestand in dem Verfahren gegen Herrn Mollath wg. gef. Körperverletzung u.a. kein zwingender Grund für das Gericht, zu klären, ob seine Ehefrau tatsächlich an Schwarzgeldverschiebungen beteiligt war oder nicht.Allerdings hatte sich das Gericht veranlasst gesehen, die Hauptverhandlung auszusetzen und ein psychiatrisches Gutachten darüber einzuholen, ob bei Herrn Mollath zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten in den Jahren 2001 und 2002 die Voraussetzungen der verminderten oder völligen Schuldunfähigkeit vorgelegen haben. Schließlich hat das Landgericht Nürnberg-Fürth, gestützt auf gutachterliche Feststellungen entschieden, dass bei Herrn Mollath in allen ihm vorgeworfenen Fällen nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Steuerungsfähigkeit aufgehoben war. Konsequenterweise wurde Herr Mollath deshalb freigesprochen. Gleichzeitig wurde in dem Urteil vom 08.08.2006 angeordnet, dass Herr Mollath in einem psychiatrischebn Krankenhaus untergebracht wird, weil "eine Gesamtwürdigung seiner Person und seiner Taten Anlass zu der Besorgnis gibt, dass er wegen seines Zustands auch in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird und daher für die Allgemeinheit gemäß § 63 StGB gefährlich ist". Bekanntermaßen ist die Notwendigkeit der Fortdauer der Unterbringung in den folgenden Jahren mehrfach durch hierfür zuständige Gerichte bestätigt worden.
Ich habe nie behauptet, dass das Urteil vom 08.08.2006 und dass sämtliche gutachterlichen Feststellungen und Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer materiell absolut richtig waren. Ein Urteil hierüber kann ich mir nicht anmaßen und will ich auch nicht. Auch wenn es als juristische Förmelei angesehen wird, möchte ich doch darauf hinweisen, dass das Urteil des LG Nürnberg-Fürth und auch alle weiteren Entscheidungen von nur dem Gesetz unterworfenen unabhängigen Gerichten getroffen worden sind und dass richterliche Entscheidungen nur im Instanzenwege und ggf. im Rahmen einer Wiederaufnahme oder durch ein Verfassungsgericht korrigiert oder aufgehoben werden können, aber nicht durch politische Instanzen, weder durch den Landtag noch durch die Justizministerin oder den Ministerpräsidenten. Ob tatsächlich ein befangener Richter an der Entscheidungsfindung mitgewirkt hat und ob die über Herrn Mollath erstellten Gutachten wissenschaftlichen Standards genügt haben oder nicht, wird sicher in dem anhängigen Wiederaufnahmeverfahren geklärt werden. Sollte sich hierbei herausstellen, dass Herrn Mollath die ihm in der Anklage aus dem Jahr 2003 vorgeworfenen Taten nicht nachgewiesen werden können und/oder dass die Gutachten über seine Steuerungsfähigkeit und Gefährlichkeit oberflächlich und nach wissenschaftlichen Standards ungenügend waren, ist die Unterbringung des Herrn Mollath sofort zu beenden.

Was die Staatsanwaltschaft und die Behandlung der Strafanzeigen des Herrn Mollath betrifft, kann man natürlich der Meinung sein, dass damals zumindest Vorermittlungen hätten eingeleitet werden müssen und dass es falsch war, schon jeglichen Anfangsveerdacht zu verneinen. Genauso plausibel ist aber die Argumentation der Staatsanwaltschaft, warum aufgrund der damaligen Erkenntnislage kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist.

Zusammengefasst glaube ich nicht, dass Herr Mollath das Opfer einer großen Verschwörung zum Zwecke der Verdeckung von Schwarzgeldverschiebungen geworden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Schindler