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Frage von Matthias W. •

Frage an Franz Obermeier von Matthias W. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Obermeier,

Der sogenannte Atom-Geheimvertrag wurde unter http://www.bundesregierung.de/Content/DE/__Anlagen/2010/2010-09-09-foerderfondsvertrag,property=publicationFile.pdf veröffentlicht.

Die Bundesregierung verkennt, dass ihre eigenen Ziele zum Klimaschutz und der Reduktion von C02 um 40% von 1990 bis 2010 auf dem Stromsektor nicht alleine durch eine Laufzeitverlängerung bestehender AKWs erreichbar sind. Hierzu müssten mindestens zehn neue AKWs gebaut werden. Die Bundesregierung ignoriert durch Laufzeitverlängerung von AKWs ihre eigenen Koalitionvertrag von 2009, in welchem festgeschrieben steht, dass die erneuerbaren Energien den Hauptteil der Energieversorung übernehmen sollen.

Hier ensteht der Systemkonflikt "Sonne gegen Uran", der dem Geschäftsmodell der AKW-Betreiber zuwiderläuft. Wie verlogen muss man sein, um jetzt einen Vertrag zur Verlängerung der Laufzeit zu schliessen?

Eine Verlängerung der Laufzeit macht AKWs auch nicht sicherer. Sichere AKWs sind überhaupt ein Mythos. Das ist leicht daran zu erkennen, dass kein Versicherungsunternehmen, das volle Risiko eines GAU oder Super-GAUs versichert. Als Autofahrer benötigen wir eine ausreichende Haftpflichtversicherung. Die Betreiber von AKWs fahren ohne eine derartige Deckung. Was sagen Sie hierzu? Übernehmen Sie die politische Haftung, wenn etwas passiert.

Vergessen ist der GAU in Tschernobyl von 1986, der fast zum Super-Gau geworden wäre, wenn nicht in letzter Minute verhindert werden konnte, dass die Kernschmelze das Grundwasser erreicht. Europa wäre heute unbewohnbar. Vergesssen wird auch der Fast-Gau 2006 im AKW Forsmark (Schweden). Der Reaktor war 22 Minuten ohne jegliche Kontrolle. Haben Sie keine Bedenken?

Lässt sich derartiger und gemeingefährlicher Unsinn nur demokratisch über den Wahlzettel stoppen oder werden Sie sich für den im Koalitionsvertrag von 2009 vereinbarten Atom-Konsens einsetzten?

Mit freundlichen Grüßen

Matthias M. Werner

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