Frage von Andreas P. • 31.05.2008
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CDU
• 25.06.2008

(...) Das Ergebnis aus Dublin wird auch vor dem Hintergrund begrüßt, dass 111 Staaten gemeinsam mit den Vertreten von Nichtregierungsorganisationen Klarheit geschaffen haben, was Streumunition ist. Wir haben jetzt eine eindeutige Verbotsdefinition von Streumunition, die humanitäre Aspekte in den Vordergrund stellt und alle bisher zum Einsatz gekommenen Streumunitionstypen verbietet. Begrüßt wird auch, dass es hiervon keine Ausnahmen gibt, sondern im Abkommen darüber hinaus sogar anspruchsvolle Vorgaben für Alternativ­munition vorgesehen sind. (...)

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CDU
• 06.06.2008

(...) Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass es den "Totalverweigerer" rechtlich überhaupt nicht gibt. Nach dem Grundgesetz und dem Kriegsdienstverweigerungsgesetz steht es jedem Wehrpflichtigen frei, einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu stellen, wenn er die Ableistung des Grundwehrdienstes nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Wird er anerkannt, hat er grundsätzlich Zivildienst zu leisten. (...)

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CDU
• 04.04.2008

(...) Eine Reihe von Organisationen und Institutionen, darunter die NATO, das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), die Internationale Atomenergiebehörde sowie die Europäische Kommission haben umfangreiche Untersuchungen zu Gesundheits- und Umwelteinflüssen durch Munition mit abgereichertem Uran durchgeführt. Bis heute hat keine Untersuchung einen wissenschaftlich nachweisbaren ursächlichen Zusammenhang zwischen der Verwendung abgereicherten Urans in Munition und den damit von Medienberichten in Verbindung gebrachten Krankheiten ergeben. (...)

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