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Frank-Walter Steinmeier
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Frage von Andreas F. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Andreas F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,

ich habe folgendes Anliegen, was mich und meine Familie betrifft. ich bin Hauseigentümer, meine Haus ist noch belastet mit vielen Tausend Euro.
Warum bekommt ein ALG2 Bezieher, der kein Eigentum, nie in die Kasse eingezahlt hat, nichts erschaffen hat und auch für das Wohl des Landes nichts getan hat die Miete bezahlt und ich, als fleißiger Arbeiter, der seine Steuern und Abgaben bezahlt, durch den Hausbau die deutsche Wirtschaft unterstützt hat und so zum Wohle in Deutschland beigetragen hat, kein Cent Wohngeld. Das heißt so viel wie verhungern oder das Haus versteigern. Der Lebenstraum platzt und alles ist dahin.
Man bekommt auch keinen Zuschuss vom Sozialamt, das ist im Gesetz einfach nicht vorgesehen, weil mein Haus drei Wohnungen hat. ich verstehe so etwas einfach nicht.Es gibt praktisch keine Möglichkeit diesem Gesetz zu entkommen und sein Überleben zu sichern.
Ich bin der Meinung, dass Hartz 4 gründlich überarbeitet gehört, es ist (ich empfinde es so) ein großes Unrecht dem deutschen Arbeitnehmer gegenüber!!!

Wollen Sie an dieser Ungerechtigkeit etwas ändern?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Finger,

die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht nur die Kosten der Unterkunft von Mietwohnungen, sondern auch die Kosten von selbst genutztem Wohneigentum übernommen werden. Um weder Mieter noch Wohneigentümer zu benachteiligen, ist es erforderlich, dass bei der Bestimmung der Höhe der zu übernehmenden Kosten sowohl Mieter als auch Eigentümer gleich behandelt werden. Übrigens: Die Leistung hängt weder in dem einen noch in dem anderen Fall davon ab, ob vorher Beiträge entrichtet oder Steuern gezahlt wurden. Das Wesen der Grundsicherung besteht gerade darin, ohne solche Vorbedingungen ausgezahlt zu werden, um jedem Bürger und jeder Bürgerin das sozio-kulturelle Existenzminimum zu garantieren.

Für Eigentümer einer selbst genutzten Wohnung bzw. eines selbst genutzten Hauses bedeutet dies, dass die Schuldzinsen für das Eigentum, die Heizkosten und auch Nebenkosten übernommen werden, sofern sie angemessen sind. Auch Unterkunftskosten für Mieter werden nur dann übernommen, wenn sie angemessen sind. Bei selbst genutztem Wohneigentum können sogar die Tilgungsraten übernommen werden, wenn ansonsten die Selbstnutzung des Wohneigentums nicht mehr möglich wäre. Darüber hinaus werden als Bedarf für die Unterkunft auch die unabweisbaren und angemessenen Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur anerkannt.

Ich kann daher nicht erkennen, dass Personen, die in den eigenen vier Wänden wohnen, gegenüber Mietern benachteiligt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Frank-Walter Steinmeier