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Frank-Walter Steinmeier
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Frage von Wolfgang F. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Wolfgang F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Frank-Walter Steinmeier,

vor 2 Tagen hörte ich im Radio von Ihrem Vorschlag
anläßlich des Organspendenskandals, Ärzten, die der Korruption überführt wurden, ein Berufsverbot zu erteilen.Das brachte mich auf die Idee auch Politikern bei solchem Vergehen, natürlich rechtsstaatlich abgesichert, ein Berufsverbot zu erteilen. Was halten Sie von diesem Vorschlag?

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Finke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Finke,

die Manipulationsvorfälle in deutschen Kliniken haben das Vertrauen in das deutsche Organspendesystem erschüttert. Wir müssen jetzt schnell Maßnahmen ergreifen, um Fehler im System zu beseitigen und Vertrauen wieder herzustellen. Dazu gehört auch, die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen: Ärzte, die aus persönlichem Gewinnstreben gegen Regeln verstoßen haben, dürfen nicht mehr als Ärzte tätig sein. Diejenigen, die - vielleicht auch aus verständlicher Sorge - ihre Patienten auf den Wartelisten nach oben gezogen haben, haben in der Transplantationsmedizin keinen Platz. Aber es geht nicht nur um die Fehler einzelner. Wir müssen das System der Organspende so verbessern, dass Fehlanreize gar nicht mehr vorhanden sind. Wir brauchen Vertrauen, damit unser Werben für die Organspende Erfolg hat.

Was nun Korruption unter Politikern betrifft, so wirbt die SPD-Fraktion seit langem dafür, die geltenden Bestimmungen zu verschärfen. Nach geltendem Recht sind Bestechlichkeit und Bestechung von Parlamentariern nur als Stimmenverkauf und -kauf bei Wahlen und Abstimmungen strafbar. Diese Vorschrift reicht jedoch nicht aus, alle möglichen strafwürdigen Verhaltensweisen von Abgeordneten zu erfassen - auch wenn diese, das sei ausdrücklich hinzugefügt, ganz sicher die Ausnahme sind! Die Notwendigkeit einer weitergehenden gesetzlichen Regelung ergibt sich auch aus internationalen Vorgaben wie dem Strafrechtsübereinkommen des Europarates und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption.

Wir haben deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Schaffung eines neuen Straftatbestandes vorsieht, um das strafwürdige Verhalten von und gegenüber Abgeordneten zu erfassen - und andererseits dem Grundsatz des freien Mandats der Abgeordneten und den Besonderheiten des politischen Prozesses Rechnung trägt. Konkret fordern wir, dass Korruption mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden soll. Daneben soll das Gericht die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen können.

Leider hat die schwarz-gelbe Koalition, die zurzeit im Bundestag die Mehrheit stellt, unseren Gesetzentwurf abgelehnt und weigert sich auch insgesamt, die Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung endlich anzugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank-Walter Steinmeier