Frage an Frank-Walter Steinmeier von Markus B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Walter Steinmeier
kennen Sie das GG? Warum wurde der Artikel 23 vom 23.05.1949
"Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen." Gestrichen? Kein GG mehr...
Und was sagen sie zum Artikel 146?
Art 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Becker

