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Frage von Ulrich R. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Ulrich R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Wertes Hr. Steinmeier Team,

so ganz sicher sind Sie doch auch nicht?, nehme ich mal an.

Laut mir vorliegenden Unterlagen wurde im Jahre 1900 der 10-Stunden-Arbeitstag und die 6-Tage-Woche in Deutschland gesetzlich eingeführt.
1918/19 dann der 8-Stunden-Arbeitstag.
1955/56 wurde die 5-Tage-Woche schrittweise eingeführt.
1965 die 40-Stunden-Woche.
1990 wurde in einigen Branchen schrittweise ein 35-Stunden-Woche eingeführt.

Soweit ich mich erinnern kann wird in einer Randnotiz zur EU-Richtlinie 93/104 in Punkt 19 auf folgendes hingewiesen :"Die Verbesserung von Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit stellen Zielsetzungen dar, die keinen rein wirtschaftlichen Überlegungen untergeordnet werden dürfen."

Aufgrund Ihrer Antwort muss ich nun davon ausgehen das sich die BRD auf dem arbeitsrechtlichen Stand des Jahres 1900 befindet.

Tarifverträge von 38,5 Stunden und Arbeitsverträge von 40 Stunden scheinen somit ausser Kraft gesetzt.
Dies dient doch letztendlich nur den wirtschaftlichen Überlegungen der Arbeitgeber, was aufgrund der Randnotiz eigentlich ausgeschlossen sein sollte.

Ich verstehe durchaus das es Fälle geben kann bei dem der Arbeitnehmer vorübergehend mit Aufgaben betraut wird, die ein Überschreiten von 8 Stunden täglich erforderlich machen.

Doch was ist im Fall der sog. "nicht messbaren oder vorausschaubaren Tätigkeiten"?

Wenn diese Tätigkeiten permanent eine Überschreitung des 8-Stunden-Tages nach sich ziehen, muss dann nicht die Grundlage geändert werden um eine Einhaltung der 8 Stunden zu gewährleisten.

Folgendes Bsp. zu einer üblichen 5-Tages-Woche:
Nehmen wir an ein Arbeiternehmer arbeitet Mo-Do je 10 Std. und freitags 8 Stunden.
Somit kommt er auf die max. zulässigen 48 Stunden. Doch was ist mit dem Samstag?
Wird dieser mit 0 Stunden bewertet oder muss er in Ermittlung des Durchschnittes neutral mit 8 Stunden bewertet werden?

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüssen

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Antwort ausstehend von Frank-Walter Steinmeier
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