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Frank Schwerdt
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Frage von Rüdiger H. •

Frage an Frank Schwerdt von Rüdiger H. bezüglich Innere Sicherheit

Man konnte im Internet LESEN das sie für den Verfaasungsschutz tätig sind,...das geht auch aus einer kleinen Anfrage der Linkspartei hervor...stimmt das?

"Thüringer NPD-Landesvorsitzender V-Mann des Verfassungsschutzes?

Die Kleine Anfrage 575 vom 12. Februar 2002 hat folgenden Wortlaut:
Das derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht anhängige NPD-Verbotsverfahren wird von zahlreichen Enttarnungen führender NPD-Funktionäre als Informanten von Landesämtern für Verfassungsschutz begleitet und damit gefährdet. Die Thüringer Tageszeitung Freies Wort teilte am 2. Februar 2002 mit, dass auch der Thüringer Landesvorsitzende und Bundesgeschäftsführer der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD), Frank Schwerdt, Informant des Verfassungsschutzes gewesen sei. Nach Angaben des Freien Wortes wurde dies durch die Thüringer Landesregierung bestätigt. Wörtlich heißt es: "Nach gestern bestätigten Informationen hat der Thüringer NPD-Landeschef Frank Schwerdt als V-Mann für den Verfassungsschutz gearbeitet. Wie Regierungskreise in Erfurt gestern (Freies Wort) erklärten, war Schwerdt seit Mitte der neunziger Jahre für den Verfassungsschutz tätig – allerdings nicht für den Thüringer, sondern für die Kollegen in Berlin, wo er früher Landesvorsitzender der Republikaner war und diverse rechtsextreme Blätter redigierte." Frank Schwerdt gehört zu den vom Bundesverfassungsgericht im NPD-Verbotsverfahren geladenen Zeugen."

http://www.pds-fraktion-thueringen.de/parlament/kanfrage/kanfrage2002/dr32315.pdf

Was sagen Sie dazu?

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Antwort von
NPD

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich hatte zu keiner Zeit Kontakt zu irgendeinem Geheimdienst. Ich war demzufolge auch nie für eine derartige Einrichtung tätig. Früheren Behauptungen bin ich mit den mir rechtlich zustehenden Mitteln entgegengetreten. Der Kölner Verleger Manfred Rouhs mußte am 15. Mai 2002 mit mir einen Vergleich abschließen, der u.a. folgenden Inhalt hat:

"Der Antraggegner (Rouhs) verpflichtet sich ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, unter Vertragsstrafeversprechen von € 5100,-- es zu unterlassen, in Bezug auf den Antragsteller wörtlich oder sinngemäß zu äußern, verbreiten etc., der Antragsteller (Schwerdt) sei als V-Mann oder in anderer Weise für den Verfassungsschutz tätig oder tätig gewesen..."

Mit freundlichen Grüßen

Frank Schwerdt