Portrait von Frank Diefenbach
Frank Diefenbach
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Frank Diefenbach zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Kirsten P. •

Frage an Frank Diefenbach von Kirsten P. bezüglich Umwelt

Lieber Frank,

was tust Du, um den Ausbau der A 49 zu stoppen, der aus vielerlei Gründen die Reputation der Grünen in ganz Deutschland schädigt:
1) Mit dem Ausbau wird das Pariser Klimaschutzabkommen torpediert, zu dem sich im Grundsatzprogramm frisch bekannt wurde.
2) Mit dem Bau wird die Trinkwasserversorgung von mehreren hunderttausend Menschen gefährdet, v. a. auch durch im Boden lagernden Sprengstoffreste.
3) Die momentanen Planungen entsprechen nicht dem Planfeststellungsverfahren und gefährden noch mehr Bäume und Ackerfläche als ursprünglich angegeben.
4) Der Bundesrechnungshof hat das Projekt schwer gerügt. Und die propagierte Verkehrswende rückt damit gleichfalls in weite Ferne.
Es gibt in ganz Deutschland viele Hunderttausend Menschen, die diese Autobahn aus diesen und weiteren Gründen ablehnen. Und sie haben alle großen Umweltverbände auf ihrer Seite. Sie werden bei der Bundestagswahl sicher überlegen, ob sie ihre Stimme einer Partei geben wollen, die dem Umweltschutz so wenig Priorität einräumt.
Daher: Wirst Du etwas tun, um diesen Bau zu stoppen, solange es möglich ist? Und wenn ja: Was?
Ich freue mich sehr auf Deine Nachricht!

Mit grünen Grüßen
Kirsten Prößdorf

Portrait von Frank Diefenbach
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Wir GRÜNEN haben den Ausbau der Bundesautobahn 49 stets abgelehnt und bleiben bei dieser Bewertung. Seit Jahrzehnten kämpfen wir aktiv gegen den Weiterbau. 2013 wurde das Projekt von einer Landesregierung bestehend aus CDU und FDP planfestgestellt und seit Juni diesen Jahres ist das Baurecht durch das BVerwG höchstrichterlich bestätigt. Nur der Bund kann das Projekt noch stoppen. Die GRÜNEN im Bundestag haben sich in einer Initiative für ein Moratorium des Projektes, eine kritische Prüfung des ÖPP-Finanzierungskonstrukts und eine Revision des aktuellen Bundesverkehrswegeplans ausgesprochen, die leider keine Mehrheit fand. Auch wir haben uns als hessische GRÜNE in Parteiratsbeschlüssen im Dezember 2019, im September 2020 und zuletzt im Oktober 2020 gegen den Bau der BAB 49 ausgesprochen.

Portrait von Frank Diefenbach
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Liebe Kirsten Prößdorf,

die parlamentarischen Möglichkeiten, ein Moratorium für den Weiterbau der A49 zu erreichen, wurden genutzt: von unserer Bundestagsfraktion. Und zwar bereits Anfang Oktober dieses Jahres. Leider wurde der Antrag von der Bundestagsmehrheit aus CDU, SPD, FDP und AfD gegen die Stimmen der Grünen und der Linken abgelehnt.
Was das Wasserthema anbelangt, ist der Stand folgender: Das im Sommer ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Weiterbau der Bundesautobahn 49 ändert nichts an der Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses. Zwar hat das Gericht im Planfeststellungsbeschluss 2012 rechtliche Mängel festgestellt, die aber allein in Bezug auf die formelle wasserrechtliche Prüfung bestehen. Die dabei getroffenen wasserrechtlichen Entscheidungen aber sind - wie das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich feststellt - rechtlich unabhängig vom Planfeststellungsbeschluss und können auch unabhängig von diesem korrigiert werden. Die vom Bundesverwaltungsgericht angesprochenen wasserrechtlichen Prüfungen wurden inzwischen veranlasst. Auswirkungen des Vorhabens auf Gewässer und insbesondere den Trinkwasserschutz wurden bereits im Planfeststellungsverfahren geprüft, und ein auf Verlangen des Hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministeriums bei dem ausgewiesenen Fachinstitut ahu eingeholtes Gutachten hat nachträglich ergeben, dass auch die weitergehenden Forderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie erfüllt sind. Sollten bei der Umsetzung neue wasserrechtliche Probleme auftreten, bietet - wie das Gericht urteilt - das Wasserrecht ausreichend Möglichkeiten, diese zu beheben. Das von Ihnen angesprochene Gegengutachten zum ahu-Gutachten hat hinsichtlich der Fernableitung tatsächlich Nachbesserungsbedarf ergeben, dem nachgekommen worden ist. Eine Handhabe, den gültigen Planfeststellungsbeschluss außer Vollzug zu setzen, hat sich aus den Gutachten nicht ergeben. Es bleibt also dabei: Bei einem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss kann nur der Bauherr ein Änderungsverfahren anstrengen oder gar das Vorhaben stoppen. Dieser Bauherr ist der Bundesverkehrsminister.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Diefenbach