Portrait von Frank Bsirske
Antwort 29.09.2022 von Frank Bsirske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verfassungsrechtlich dürfen nach dem objektiven Nettoprinzip in Deutschland grundsätzlich nur Nettoeinnahmen, also Einnahmen nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben, besteuert werden. Und hier gehören die Straßenausbaubeiträge dazu.