(...) Die Vorratsdatenspeicherung unterscheidet zwangsläufig nicht zwischen privat und gewerblich genutzten Computern. Die Speicherung der Verbindungsdaten ist auch nicht mit der so genannten Online-Durchsuchung zu verwechseln, die auch weiterhin nicht zulässig ist. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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