(...) Die Vorgehensweise, die Zeugin Heinemann schriftlich zu befragen, ist vom Untersuchungsausschuss so beschlossen worden. Das Antwortschreiben wird aber nicht veröffentlicht, weil die Akten des Ausschusses ebenso wenig wie die Protokolle veröffentlicht werden. Gleichwohl werden natürlich auch die schriftlichen Antworten in den Schlussbericht - soweit erforderlich - einfließen. (...)
100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
um unsere Arbeit für 2026 zu
finanzieren.

