(...) Verjährungsfristen haben den Sinn für Rechtssicherheit zu sorgen. Ich sehe keinen Grund dafür, die Verjährungsfrist bei Rechtsbeugungsdelikten zu verlängern oder das Strafmaß zu erhöhen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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