
(...) meinem Plenarbeitrag können Sie auch meine Bewertung entnehmen. Ob Herr Mollath zu Recht oder zu Unrecht in der Psychiatrie untergebracht ist, haben wir im Untersuchungsausschuss nicht behandelt. Der Hinweis auf die Gewaltenteilung ist - entgegen der Auffassung, die Ihre Frage nahelegt - eben keine Ausrede, sondern ein Grundprinzip des Rechtsstaats. (...)