Antwort 18.05.2014 von Florian Herrmann CSU
(...) Staatsregierung zur Änderung der Bayerischen Bauordnung betr. Mindestabstände von Windkraftanlagen vor, mit dem von der Länderöffnungsklausel, die im Bundesrecht eingeführt werden wird, Gebrauch gemacht werden soll. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten, daher kann es auch noch keine Wirkung entfalten. (...)

