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Antwort von Florian Hahn
CSU
• 09.05.2020

Die Notfallklausel der Schuldenbremse, die im Grundgesetz festgeschrieben ist, besagt ausdrücklich: „Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können die Kreditgrenzen […] überschritten werden.“ Ich bin fest davon überzeugt, dass die momentane Coronakrise - Experten gehen von der größten Rezession seit Jahrzehnten aus - eine solche Notsituation darstellt, die entsprechend drastische Maßnahmen erfordert.

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