(...) An Gewinnspielsendungen/Call-In-Sendungen hingegen dürfen Minderjährige unter 18 Jahren auch weiterhin nicht teilnehmen. Für diese Anrufsendungen gelten nach der Novelle der Gewinnspielsatzung auch strengere Vorschriften. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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