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Frage von charlotte k. •

Frage an Feleknas Uca von charlotte k. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag!
1)
Ich habe im Juni mit Tobias Pflüger über den Reformvertrag im Rahmen eines Kongresses diskutiert.
Wie stehen Sie zu dem Vertrag?
2)
Wie haben Sie über die Vorratsdatenspeicherung abgestimmt?
3)
Wie ist der Stand zum Gentechnikgesetz in der EU?

Vielen Dank
MfGrüßen
C. Klaue

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Klaue,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider wurde diese nicht elektronisch an mein Büro weitergeleitet, so dass ich erst bei einem Besuch auf der Homepage von abgeordnetenwatch auf Ihr Schreiben stieß. Ich bitte Sie dennoch, die dadurch entstandene Verspätung zu entschuldigen.

Kommen wir nun zu Ihren Fragen:

(1) Das Ziel unserer LINKEN Politik ist ein friedliches, soziales und demokratisches Europa. Wir sind strikt gegen die Militarisierung der EU, gegen die neoliberale Grundausrichtung und gegen die Aushöhlung der demokratischen Rechte. Und wir wollen, dass Politik im Interesse der Bürgerinnen und Bürger gemacht wird.

Auch wenn im EU-Grundlagenvertrag Neuregelungen wie die Erweiterung der Rechte des Europäischen Parlaments, die (erhebliche) Ausweitung der Mitentscheidungsrechte des Europäischen Parlaments, die Übertragung des Haushaltesrechtes an das Europäische Parlament sowie die erweiterten Mitspracherechte der nationalen Parlamente zu begrüßen sind, wird dieses Mehr an Demokratie nicht ausreichen, um die Union der Regierungen durch eine Union der Bürgerinnen und Bürger zu erweitern und künftig mehr Menschen als bisher zu den Wahlurnen zu holen.

Der Reformvertrag wird gravierenden Einfluss haben auf die künftigen Existenz-, Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen, obgleich er weder den Interessen der Bürgerinnen und Bürger noch den Herausforderungen der Globalisierung entspricht. Die Mängel der bisherigen Europapolitik werden nicht behoben, im Gegenteil: Mit dem Vertrag sollen die Mitgliedstaaten auf den "schrittweisen Ausbau ihrer militärischen Kapazitäten" verpflichtet werden. Mit anderen Worten: Es soll aufgerüstet werden. Das wird viel Geld kosten. Geld, das dann für Bildung, für soziale und für ökologische Zwecke ebenso fehlen wird wie zur zivilen Konfliktbewältigung. Der Reformvertrag schafft die rechtlichen Grundlagen für die Militarisierung der EU und steht damit im absoluten Gegensatz zu einem friedlichen, sozialen und demokratischen Europa. Ihre Zukunft aber sollen und wollen die Bürgerinnen und Bürger sich nicht von Regierungen vorschreiben lassen, sondern selbst demokratisch entscheiden, wohin die Reise geht.

Ich fordere, dass grundlegende Entscheidungen innerhalb der Europapolitik von den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern zu legitimieren sind. Deshalb unterstütze ich die Unterschriftenkampagne der Unterschriftensammlung der LINKEN für die Durchführung einer Volksabstimmung über den Vertrag von Lissabon (EU-Reformvertrag) in der Bundesrepublik Deutschland!

(2) Bei der Abstimmuing zur EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung am 14..12.2007 habe ich dagegen gestimmt.

(3) Das Europäische Parlament hat sich im Sommer 2007 für einen niedrigeren Schwellenwert bei der zufälligen Kontamination von ökologischen Erzeugnissen mit genetisch veränderten Organismen (GVO) ausgesprochen. Danach darf ein Erzeugnis nicht als ökologisch gekennzeichnet werden, wenn es genetisch veränderte Organismen (GVO) enthält oder aus bzw. mit GVO hergestellt wurde. Den Höchstwert für eine zufällige Kontaminierung mit GVO legten die Abgeordneten bei 0,1% fest. Die Kommission hält hingegen daran fest, dass auch Lebensmittel, die bis zu 0,9% an GVO enthalten, als ökologisch bezeichnet werden dürfen, "wenn die Erzeugnisse zufällig durch GVO kontaminiert worden sind".

Ebenfalls im vergangenen Sommer forderten die Parlamentarier die Kommission auf, vor dem 1. Januar 2008 einen Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie über Vorsorgemaßnahmen zur Verhinderung einer Kontaminierung mit GVO in der gesamten Nahrungskette zu veröffentlichen, der auch einen Rechtsrahmen für Haftungsvorschriften einschließen soll. Darüber hinaus sollten Tierarzneimittel nicht von dieser Verordnung ausgenommen werden. In der tierärztlichen Behandlung dürften daher nur lebende Organismen und mechanische Produktionsverfahren verwendet werden.

Hier im Europaparlament haben sich die Abgeordneten dafür eingesetzt, dass verarbeitete Erzeugnisse nur dann als "ökologisch" oder "biologisch" beschrieben und gekennzeichnet werden, wenn mindestens 95% Gewichtsanteile der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischer Erzeugung stammen. Kennzeichnung, Aufmachung und Werbung von ökologischen Produkten sollten Pflicht sein. Zudem sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass ihr Kontrollsystem die Rückverfolgbarkeit der Erzeugnisse auf allen Stufen der Erzeugung, der Aufbereitung und des Vertriebs ermöglicht. Eine aktualisierte Liste mit den Namen und Adressen der kontrollierten Unternehmen sollte interessierten Kreisen zugänglich gemacht werden. Auch Unternehmer aus Drittländern oder Importeure, die ihre Produkte als ökologisch kennzeichnen möchten, müssen den Nachweis erbringen, dass sie die Vorschriften dieser Verordnung einhalten.

Die Abgeordneten setzen sich dafür ein, dass die Verordnung - entgegen dem Vorschlag der Kommission - auch für Verpflegungsbetriebe, Kantinen und Gaststätten gilt. Außerdem sollen auch Erzeugnisse wie Salz, Wolle, haltbar gemachter Fisch, Kosmetika, Nahrungsergänzungsmittel, Textilien, Heimtierfutter und ätherische Öle unter die neuen Regeln fallen.

Die neue Verordnung soll ab dem 1. Januar 2009 gelten.

Am 14.11.2007 verabschiedete das Europäische Parlament in erster Lesung den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse.

Ich hoffe, meine Antworten helfen Ihnen weiter.

Alles Gute wünscht Ihnen

Feleknas Uca, MdEP