Frage von Manfred W. •
Antwort von Farid Müller Bündnis 90/Die Grünen • 24.09.2007
(...) 61 Abgeordnete sind 49,9% aller Bürgerschaftsabgeordneten. 49,9% der Bürgerschaftsabgeordneten können also eine Verfassungsänderung beschließen. (...)
(...) 61 Abgeordnete sind 49,9% aller Bürgerschaftsabgeordneten. 49,9% der Bürgerschaftsabgeordneten können also eine Verfassungsänderung beschließen. (...)
(...) Es muss auch dargelegt werden, dass dieser Fehler Auswirkungen auf das Wahlergebnis hatte. Meines Ermessens nach dürften diese Wahl-Anfechtungsregeln analog auf eine Volksabstimmung anwendbar sein. Das bedeutet: Ja, Fehler sind erkennbar. (...)