
(...) So wie Sie die Dinge schildern, scheint da in der Tat etwas „faul“ zu sein. Nach meinen Informationen benötigen solche Leute einen sogenannten „Reisegewerbeschein“; damit würde die „Überwachung“ den zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden obliegen. Warum die Behörden scheinbar nicht oder zumindest nicht konsequent genug gegen dieses möglicherweise rechtswidrige „Treiben“ vorgehen, entzieht sich meiner Kenntnis. (...)