Evelyn Dahlke
FDP
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Frage von Fati J. •

Frage an Evelyn Dahlke von Fati J. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Dahlke,
Ich habe gleich mehrere Fragen zum Thema Arbeit
1. Wie steht ihre Partei zum Mindestlohn und einen möglichen BGE?
2. Was ist Ihre Meinung zur Prostitution?
Mit freundlichen Grüßen
Fati Jarra

Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau oder sehr geehrter Herr Jarra,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Frage. Bitte entschuldigen Sie die Anrede, ich wusste nicht ob der Name Fati ein männlicher oder weiblicher Vorname ist. Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

1.
Wer sich anstrengt, soll entsprechend seiner Leistung fair entlohnt werden, gerade auch am unteren Ende der Lohnskala. Dies kann jedoch nicht über einen allgemeinen, flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn geschehen. Er politisiert die Lohnfindung und verhindert, dass Menschen, insbesondere jüngere und diejenigen mit geringer Qualifizierung, in den Arbeitsmarkt einsteigen können. Außerdem fördert er Umgehungen wie die Schwarzarbeit. Der Mindestlohn wird damit zu einem sozialpolitischen Bumerang: Die Gruppe der Arbeitnehmer, die durch einen einheitlichen Mindestlohn geschützt werden soll, steht am Ende ohne Arbeitsplatz und mit schlechteren Einstiegschancen da.
Ein bedingungsloses Grundeinkommen lehnt die FDP ebenfalls ab. Ein BGE verringert den Anreiz zur Arbeitsaufnahme ganz enorm. Das weitet die Spaltung der Gesellschaft in Erwerbstätige und Nicht-Erwerbstätige aus und verfestigt diese. Diejenigen, welche sich entscheiden mit dem BGE auszukommen und nicht arbeiten zu gehen, werden gesellschaftlich abgehängt. Ähnlich wie heute schon bei Langzeitarbeitslosen verändert sich die Tagesstruktur, die bereits erworbenen Qualifikationen verlieren an Wert je länger die Personen ohne Arbeit sind und sie sind abgehängt von Weiterbildung und Entwicklung. Darüber hinaus würde die Steuerbelastung für diejenigen, welche arbeiten gehen steigen und zwar je mehr Personen sich gegen Arbeit entscheiden desto höher die Steuerbelastung für die Übrigen.

2.
Die Prostitution ist in Deutschland legal. Es gibt eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die die Ausübung der Prostitution regeln. Grundsätzlich ist jeder frei den Beruf zu wählen, den er oder sie möchte. Leider zeigt die Erfahrung, dass viele Personen zur Prostitution gezwungen werden oder aufgrund von Suchterkrankungen oder anderen Notlagen zur Prostitution kommen. Ich halte deshalb zum Schutz der Prostituierten niederschwellige Kontakt- und Hilfsangebote z.B. durch Streetworker für ebenso wichtig wie eine konsequente Strafverfolgung bei Mißachtung der Gesetze.

Mit freundlichem Gruß

Evelyn Dahlke