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Eva Möllring
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Frage von Ralf L. •

Frage an Eva Möllring von Ralf L. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Dr.Möllring,

meine Frage zielt auf die GEZ-Gebühren ab. Meine Söhne studieren. Da ich über der Beitragbemessungsgrenze liege, muß ich für beide Gebühren zahlen. Beide haben kein Einkommen. Abgesehen von der Miete, Unterhalt, Strom(Erhöhung!), Telefon usw. ergibt sich für mich folgende GEZ-Rechnung:

17,03x12=204,36 mal drei Personen=613,08€/a !!!

Eine Befreiung für meine Söhne ist nicht möglich.
Warum ist das so geregelt?
Ich bitte um eine logische, keine politische Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Leist

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Leist,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. November 2008 bezüglich der GEZ-Gebühren für Ihre studierenden Söhne.

Grundsätzlich möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass die GEZ-Gebührenpflicht weder von den Rundfunkanstalten festgelegt, noch von der Bundespolitik beschlossen wird. Sie ergibt sich stattdessen aus einem Staatsvertrag, der zwischen allen Bundesländern geschlossen wird, dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Deshalb ist der Bundestag hierfür nicht zuständig, sondern die Gebührenregelung liegt in der Verantwortung der Bundesländer.

Ich kann Ihren Ärger darüber, dass Ihre Kinder diese Gebühren extra bezahlen müssen, gut verstehen, da sie als Studenten selber kein Einkommen haben. Allerdings erhalten sie dafür ja auch eine persönliche Leistung, die sie individuell mit Fernsehern, Laptops oder Handys nutzen können. Daraus folgt die Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, das Programm für junge Leute attraktiv zu gestalten und dabei auch einem Bildungsauftrag gerecht zu werden.

Seit einiger Zeit gibt es Vorschläge auf Länderebene, das bestehende GEZ-System bis 2013 zu reformieren. Dabei wird u. a. auch die Abschaffung der GEZ-Gebühren zugunsten einer sogenannten pauschalen „Haushaltsabgabe“ diskutiert, wobei die Anzahl der zum Empfang stehenden Geräte (TV, Radio, PC etc.) wie auch die Größe des nutzenden Personenkreises keine Rolle mehr spielen würde. Ein solches Modell wird von der CDU befürwortet. Es würde zur Entlastung größerer Familien führen, die in einem Haushalt leben. Wie dann Studenten behandelt werden, die über kein eigenes Einkommen verfügen, sondern von den Eltern finanziert werden und in einer anderen Stadt leben und studieren, ist derzeit noch nicht geklärt.

Persönlich bin ich der Meinung, dass Studierende und Ausbildende als Nutzer nicht völlig von den Gebühren ausgeschlossen sein können, jedoch – wie früher – einen ermäßigten Satz zahlen sollten.

Ich würde Ihnen empfehlen, sich brieflich an die Staatskanzlei bzw. unseren Ministerpräsidenten Christian Wulff zu wenden, ihn auf Ihre Problematik anzusprechen und um Abhilfe zu bitten. Darüber hinaus steht es Ihnen natürlich frei, Bekannte, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, für ähnliche Briefe zu mobilisieren.

Abschließend möchte ich Sie auf die Härtefallregelung gemäß § 6 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag aufmerksam machen, worauf Sie sich gegenüber der GEZ berufen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Eva Möllring, MdB