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Eva Möllring
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Frage von Andreas R. •

Frage an Eva Möllring von Andreas R. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Eva Möllring,

ich habe aus den Medien entnehmen müssen, dass die Unterhaltsreform nicht verfassungsgemäß ist und deshalb so nicht verabschiedet werden kann.
Kommt nun eine verfassungskonformere Version zur Abstimmung, so wie sie vor der Änderung durch die CDU/CSU bestand? Leider konnte ich z.B. im ARD-Morgenmagazin Herrn Geis aus ihrer Fraktion hören und sehen, der nicht wahr haben möchte, dass seine Gedanken mit unserer Verfassung nicht vereinbar sind. Wird nun aufgrund der „Steinzeitler“ in ihrer Fraktion, gar keine Reform kommen, oder wie sieht der Zeitplan für einen neuen Anlauf aus?

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Rudolph

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rudolph,

ich danke Ihnen herzlich für Ihre Anfrage. Es ist richtig, dass derzeit geprüft wird, ob der Gesetzentwurf zur Änderung des Unterhaltsrechts – so wie wir ihn vorgesehen haben – vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben würde. Deshalb ist die Reform des Unterhaltsrechts keineswegs gestoppt, sondern lediglich verschoben. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Dauer des Betreuungsunterhalts hat die Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen zum Unterhaltsrecht bestätigt. Bei der Festlegung der Unterhaltsdauer des betreuenden Elternteils müssen eheliche und nichteheliche Kinder gleichgestellt werden. Die Union hat sich in den Verhandlungen mit der SPD in diesem Punkt durchsetzen können und erreicht, dass die Dauer des Betreuungsunterhalts von nichtehelichen Elternteilen der Betreuungsunterhaltsdauer von geschiedenen Elternteilen gleichgestellt wird. Der ursprüngliche Entwurf von Justizministerin Zypries sah die verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen geschiedenen und nichtehelichen Elternteilen noch vor. Jetzt muss geprüft werden, ob das Urteil auch indirekt Auswirkungen auf weitere Regelungen haben könnte, obwohl diese nicht Bestandteile der Entscheidung waren. Das betrifft insbesondere die Rangfolge von geschiedenen Müttern und weiteren Lebenspartnerinnen. Ich persönlich werde immer dafür eintreten, dass die Verantwortung für die Erziehung gemeinsamer Kinder finanziell angemessen geregelt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dr. Eva Möllring