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Eva Möllring
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Frage von Wolfgang M. •

Frage an Eva Möllring von Wolfgang M. bezüglich Soziale Sicherung

Die Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung ist völlig transparent. Jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer zahlt 6,5% seines Bruttoarbeitslohns bis zur Beitragsbemessungsgrenze in die Versicherung.

Die Verwendung des Geldes ist völlig intransparent.
Können Sie mir in % oder in Euro-Beträgen sagen, wie das Geld aufgeteilt wird, z.B.:
* Zur Verbesserung des Bundeshaushaltes (lt. Stern 2% der 6,5%, d.h. fast ein Drittel)
* Direkte finanzielle Unterstützung von Arbeitslosen zum Lebensunterhalt
* Verwaltungskosten
* Weiterbildungskosten
* Aufstockungen bei geringen Löhnen
* Eingliederungshilfen
* Kurzarbeitergeld
* andere mir unbekannte größere Ausgaben mit einzelner Benennung und Größenordnung
Nach meinem Gefühl wird nur ein kleiner Bruchteil des Geldes direkt als Lebensunterhalt an die Arbeitslosen ausbezahlt.

Portrait von Eva Möllring
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mücke,

besten Dank für Ihre Frage vom 19.01.2007 zum Thema Arbeitslosenversicherung. Die Verwendung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ist wahrscheinlich allgemein nicht so konkret bekannt, aber im Internet öffentlich zugänglich. Unter http://www.arbeitsagentur.de/nn_247778/Navigation/zentral/Service-von-a-bis-z/Bundesagentur-fuer-arbeit-intern/Finanzinformationen/Finanzinformationen-Nav.html__nnn=true finden Sie sämtliche Haushaltspläne der Bundesagentur für Arbeit (BA). Dort sind sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben der BA aufgelistet.

Es ist keineswegs so, dass zwei Drittel der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zur Verbesserung des Bundeshaushaltes genutzt werden. Die einzigen Zahlungen, die die BA an den Bund leistet, ist der Aussteuerungsbetrag. Diesen muss die BA für jeden Arbeitslosen bezahlen, der aus ALG I in ALG II wechselt. Zur Zeit beträgt er ca. 10.000 Euro.

Ansonsten gliedern sich die Ausgaben der BA 2007 wie folgt:

Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit: 61,5% Sonstige Leistungen der aktiven Arbeitsförderung: 22,15% Eingliederungstitel: 7,5% Sonstige Ausgaben/Verwaltungsaufwendungen: 8,75%
Ich hoffe, Sie damit gut informiert zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Eva Möllring