Antwort 14.11.2023 von Esther Kalveram   SPD
Dies ist bisher in Deutschland nicht umgesetzt und auch die Rechtsprechung ist bisher nicht einheitlich.

https://hessischer-landtag.de/content/esther-kalveram
Dies ist bisher in Deutschland nicht umgesetzt und auch die Rechtsprechung ist bisher nicht einheitlich.
HessenForst erhebt in der Tat zur Nutzung der Staatswälder für Veranstaltungen ab einer gewissen Teilnehmerzahl eine Nutzungspauschale zur Deckung eventueller Schäden und für den Verwaltungsaufwand. Wir finden , dass man das allgemein überdenken sollte.