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Erik Schweickert
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Frage von Jürgen G. G. •

Frage an Erik Schweickert von Jürgen G. G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schweickert,

ich habe gestern an dieser Stelle eine Frage an Sie gerichtet, die Ablehnung des Gesetzentwurfes kostenfreier Warteschleifen bei Service-Telefonnummern durch die Koalition betreffend. Nach intensiver Recherche musste ich leider feststellen, dass ich einer Fehlinformation aufgesessen bin. Es handelte sich um eine Forderung der Grünen, die im Mai 2010 mit den Stimmen der Koalition im Bundestag abgelehnt wurde. Insofern hat sich meine Frage von gestern erledigt.

Dennoch bleibt die Frage bestehen: Wann endlich wird dieser "Abzocke" durch den Gesetzgeber ein Riegel vorgeschoben? Und welche Aktivitäten darf man dabei von Ihnen erwarten?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Gleichmann,

haben Sie vielen Dank für Ihren Eintrag und Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch zu telefonischen Warteschleifen.

Wie auch Ihnen ist mir die Abzocke über kostenpflichtige Telefonwarteschleifen ein Dorn im Auge. Aus diesem Grunde habe ich auch eine entsprechende Initiative ergriffen und für meine Fraktion ein entsprechendes Positionspapier erarbeitet, das die FDP-Fraktion auch am 15.06.2010 einstimmig beschlossen hat ( http://www.fdp-fraktion.de/files/1228/Positionspapier_Warteschleifen.pdf ).

Dieser Beschluss war die Grundlage dafür, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung nachfolgend auch eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen hat, durch welche die Warteschleifenabzocke verhindert wird. Manche Unternehmen haben nämlich die kostenpflichtige Warteschleife als Geschäftsmodell zur Verbraucherabzocke entdeckt und auch entsprechend genutzt. Nachdem die Vorgängerregierungen dies haben einfach jahrelang geschehen lassen, haben wir im Deutschen Bundestag mit den Stimmen der schwarz-gelben Regierungsmehrheit am 09.02.2012 die Änderung des Telekommunikationsgesetz beschlossen. Denn eine Warteschleife ist keine Serviceleistung und darf aus meiner Sicht dementsprechend auch nicht kostenpflichtig sein. Die drei Oppositionsparteien haben im Übrigen gegen diese Änderung im Telekommunikationsgesetz votiert!

Durch die Änderung des Telekommunikationsgesetzes werden nach einer Übergangszeit von 12 Monaten Warteschleifen bei Servicehotlines, sofern diese zeitabhängig abrechnen, verboten. Diese Regelung wird also am 01.06.2013 in Kraft treten. Als Warteschleife haben wir die Zeit definiert, bis zu der der Anrufer auf die Bearbeitung seines Anliegens warten muss. Somit wird auch die Zeit von Weitervermittlungen erfasst. Die Übergangsphase ist nötig, um den Hotlines die sehr aufwändige technische Umstellung zu ermöglichen. Denn bislang ist es technisch nicht erkennbar, ob jemand in einer Warteschleife wartet oder bereits im Kundengespräch ist. Deshalb ist seitens der Telefondienstleister eine Unterscheidung von kostenfreier Wartezeit und kostenpflichtiger Beratungszeit noch nicht realisierbar. Dies wird aber innerhalb der 12-monatigen Übergangsfrist technisch umgesetzt.

Damit die Abzocke aber bereits früher unterbunden wird, haben wir im Gesetz vorgegeben, dass es bereits nach drei Monaten eine Übergangslösung geben wird, bei der Sie zwei Minuten nicht verbunden werden, also auch nichts bezahlen, wenn kein Servicemitarbeiter verfügbar ist. Der Anrufer klopft dann also quasi zwei Minuten an. Wenn nach zwei Minuten kein Servicemitarbeiter verfügbar ist, wird das „Gespräch“ beendet, sie werden aber nichts bezahlt haben. Diese Übergangsregelung wird ab dem 01.09.2012 in Kraft treten. Für Sie als Verbraucher bringt bereits diese Übergangsregelung deutliche Vorteile, da Sie bei zeitabhängigen Tarifen keine kostenpflichtige Warteschleife mehr haben werden. Sollten sich die Unternehmen an diese Vorgaben nicht halten, wird es empfindliche Sanktionen durch die Bundesnetzagentur geben.

Wie Sie sehen, handelt die schwarz-gelbe Bundesregierung, wenn wir Missstände wie bei der Warteschleifenabzocke feststellen.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Erik Schweickert, MdB

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