Eric Starke
FDP
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Frage von Ralf D. •

Frage an Eric Starke von Ralf D. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Starke,

was ist für die FDP eine Familie? Ist dies ein Ehepaar oder eine Lebensgemeinschaft mit Kindern? Wann bzw. wodurch verlieren Eltern die Familieneigenschaft? Sofern getrennte Eltern eine Familie bzw. keine Familie mehr sind, müssen sie unterschiedlich gefördert bzw. behandelt werden? Falls ja, teilen Sie mir bitte mit, weshalb eine Ungleichbehandlung geboten ist und ob dies der gesellschaftlichen Wirklichkeit entspricht?

Mit freundlichen Grüssen
Denker

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Denker,

ich versuche auf Ihre Frage etwas umfassender zu antworten. Liberale unterstützen jede auf Dauer angelegte Gemeinschaft, in der Menschen füreinander einstehen und Verantwortung übernehmen. Besondere Unterstützung verdient dabei die Familie als generationenübergreifende Verantwortungsgemeinschaft. Liberale Politik ist immer offen für die Bedürfnisse und Wünsche von Bürgerinnen und Bürgern - sie berücksichtigt den gesellschaftlichen Wandel. Pluralisierung, Individualisierung und neue Lebensentwürfe von Frauen und Männern haben in unserer Gesellschaft zu vielfältigen familiären Lebensformen und Lebensstilen geführt.

* Es ist nicht staatliche Aufgabe, die verschiedenen familiären Lebensformen zu bewerten oder zu lenken.

* Es ist vielmehr staatliche Aufgabe, einen fairen gesellschaftlichen Rahmen zu schaffen, in dem Frauen und Männer die Form ihrer Verantwortungsgemeinschaft frei wählen können.

Das bedeutet:

* Für Männer und Frauen muß gleichermaßen eine Wahlfreiheit der Lebensform bestehen: Kindererziehung ist Sache der Eltern, nicht allein der Mütter. Auch Väter sollen die Freiheit haben, ohne Ansehensverlust und Einschränkung der beruflichen Aufstiegschancen ihre Erwerbsarbeit vorübergehend zugunsten der Kindererziehung reduzieren zu können.
* Das Unterhaltsrecht muß neu gestaltet werden. Minderjährige Kinder sowie noch in der Schulausbildung befindliche heranwachsende Volljährige müssen absoluten Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten haben, um Kinderarmut zu begegnen. Trennung oder Scheidung dürfen für die Partner nicht im bestehenden Maße Armutsrisiko bleiben. Auch für erziehende Personen mit Kindern ab dem Kindergartenalter ist es zumutbar, zumindest eine Erwerbstätigkeit in Teilzeit aufzunehmen. Die Regelungen beim Erziehungsunterhalt von geschiedenen und nichtehelichen Eltern müssen einander angenähert werden.
* Die "Sandwich-Generation", also Menschen, die Kinder und Eltern zugleich versorgen, muß mit Unterhaltsansprüchen in verkraftbarem Rahmen rechnen können. Der Vorrang des Kinderunterhalts gilt auch hier. Das Einkommen von Schwiegerkindern soll bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen für den Elternunterhalt außer Betracht bleiben.
* Wer gleiche Pflichten hat, muß auch gleiche Rechte haben. Die verbleibenden Benachteiligungen eingetragener Lebenspartner gegenüber der Ehe müssen daher beseitigt werden.

Ihr

Eric Starke