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Frage von Stefan W. •

Frage an Elke Hoff von Stefan W. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Hoff,

in der Ausgabe der Verbandszeitschrift des Deutschen Bundeswehrverbandes Februar 2011 haben Sie in einem Gastbeitrag zur Attraktivität des Dienstes in den Streitkräften Stellung genommen (Zeitschrift "Die Bundeswehr" Ausgabe 02/2011, S. 10). In diesem Beitrag nehmen sie unter anderem Bezug auf die vom Deutschen Bundestag im Rahmen der Beschlussfassung zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2010/2011 getroffene Regelung, die Rücknahme der Kürzung der Sonderzahlung ("Weihnachtsgeld") bis zum 01.01.2015 aufzuschieben. Sie äußern in diesem Artikel Ihr Verständnis über "den Unmut über die getroffene Regelung..." und schreiben dazu: "...diese politische Entscheidung des zuständigen Bundesinnenministeriums ist nur schwer nachzuvollziehen."
Die von Ihnen angesprochene "Regelung" wurde im Rahmen einer Abstimmung im Deutschen Bundestag am 30.09.2010 als Gesetzesänderung beschlossen.
Die betreffende Abstimmung im Deutschen Bundestag über diese Gesetzesänderung am 30.09.2010 wurde geheim durchgeführt. Allen Dokumenten in diesem Zusammenhang (beispielsweise den Äußerungen des Berichterstatters Ihrer Fraktion im Rahmen der Anhörung im Innenausschuss, Dr. Ruppert) sowie dem Abstimmungsergebnis ist aber zu entnehmen, dass Ihre Fraktion dieser "Regelung" zugestimmt hat.

Meine Fragen an Sie: 1. Wie haben Sie im Rahmen der Abstimmung über diese Gesetzesänderung gestimmt?
2. Inwiefern ist diese vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung als "politische Entscheidung des zuständigen Bundesinnenministers" zu verstehen?
3. Welche politischen Initiativen hinsichtlich einer - auch in Besoldungsangelegenheiten - attraktiveren Bundeswehr planen Sie oder Ihre Fraktion zukünftig?

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Waeger

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Waeger,

vielen Dank für Ihre Frage vom 15. Februar 2011.

Politik ist eigentlich immer das Schließen von Kompromissen und man muss einen langen Atem haben sowie manchmal verzichten, um letztlich das Ziel zu erreichen. Darüber hinaus reicht es nicht zu wissen was richtig ist, sondern man muss dafür auch Mehrheiten organisieren.

Neben dem Umstand, dass verhindert worden ist, dass die "Streichung" ohne eine zeitliche Begrenzung beschlossen wurde, hat u.a. mein Veto vor der Sommerpause dazu geführt, dass man sich noch einmal intensiv und im Rahmen einer Anhörung des federführenden Innenausschusses mit der Problematik auseinander gesetzt hat. Dabei hatte u.a. auch der Deutsche Bundeswehrverband die Möglichkeit, alle Argumente den verantwortlichen Abgeordneten vorzustellen. Parallel führte ich Gespräche mit den Innenpolitikern meiner Fraktion, um eine faire Lösung zu finden. Der Beschluss des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung sollte ja als insgesamt positive Maßnahme nicht verhindert werden. Ebenso bestand Einigkeit, dass Minister und Staatssekretäre von der Erhöhung bzw. Anpassung ausgenommen bleiben sollten. Unstrittig war auch, dass die Bundesbeamten einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten sollten, da der Staat als Dienstherr ja schließlich hier neben seiner Fürsorgepflicht auch in der Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler steht.
Eine Ausklammerung der Soldaten aus dieser Maßnahme war im politischen Raum aber leider nicht durchzusetzen. Allerdings haben wir uns darauf verständigt, den Besonderheiten des Soldatenberufes sowohl bei der Verbesserung der Einsatzversorgung als auch im Zuge der Bundeswehrreform bei der Steigerung der Attraktivität des Dienstes in den Streitkräften Rechnung zu tragen. Neben dem durch den Deutschen Bundestag im Oktober beschlossenen Antrag zur Verbesserung der Regelungen der Einsatzversorgung habe ich ein Papier zur Attraktivität der Bundeswehr veröffentlicht, welches in der Fraktion bekannt ist und auch durch unsere Innenpolitiker unterstützt wird. Viele dieser Vorstellungen, ebenso wie die Vorstellungen des DBwV, finden sich jetzt im Maßnahmenpaket des BMVg wieder.

Vor dem Hintergrund der anstehenden Bundeswehrreform und der damit verbundenen, unbestrittenen Notwendigkeit für den Nachwuchs und für die bereits aktiven Soldaten ein attraktiver Arbeitgeber zu werden, gehe ich davon aus, dass es für die Soldaten im Bereich der Attraktivität viele Verbesserungen, auch im Bezug auf Vergütungen, geben wird.

Insofern appelliere ich an ihr Verständnis und an ihre Geduld, denn ich bin sicher, dass das Ergebnis letztendlich den temporären Verzicht wieder ausgleicht.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Hoff