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Elisabeth Schroedter
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Frage von Stephanie R. •

Frage an Elisabeth Schroedter von Stephanie R. bezüglich Verbraucherschutz

Hallo Frau Schroedter,
aus Ihrer Antwort an Herrn Kaiser vom 23.09.2013 entnehme ich das Sie, wie viele Ihrer Kollegen, immer noch davon ausgehen dass die sogenannte E-Zigarette sich für einen "Ausstieg aus der Rauchergewohnheit" eignet.
Leider scheinen auch Sie sich nicht sehr mit der E-Zigarette und deren Benutzer auseinander gesetzt zu haben.
Die E-Zigarette eignet sich nämlich NICHT dafür, sie ersetzt dem Dampfer lediglich die deutlich schädlichere Tabakzigarette. Die Rauchergewohnheiten bleiben mit der E-Zigarette erhalten, gerade deshalb ist sie ein so beliebtes Produkt bei den Rauchern.
Ein Raucher, der auf die E-Zigarette umsteigt tut dies gerade weil er damit seine alten Rauchergewohnheiten genießen kann.
Warum haben eigentlich so viele Politiker eine solche Angst vor der E-Zigarette und wollen sie mit allen Mitteln zu Tode regulieren?
Selbst Frau Dr. Pötschke-Langer vom DKFZ gibt zu ( http://youtu.be/67QXuFzc5Hw ) dass die E-Zigarette deutlich weniger schädlich ist wie die Tabakzigarette, warum also dieses Produkt schärfer regulieren?
Warum verbannt die ENVI die Tabakzigarette nicht in die Apotheke statt sich nur um die Verpackung zu streiten?
Wie viele Ihrer EU Kollegen schlagen Sie "ein erleichtertes, schnelleres, weniger teures Zulassungsverfahren" vor und verweisen auf Länder wie Großbritannien, wo man es dann in Supermärkten und Drogerien kaufen kann.
Ihnen ist aber schon bewusst das wir in Deutschland leben?
Könnten Sie das "weniger teure Zulassungsverfahren" bitte genau erklären?
Was kostet dieses Zulassungsverfahren für jedes einzelne auf dem Markt befindliche Liquid, jeden einzelnen Verdampfer, jeden einzelnen Akkuträger?
Wie können Sie sicher stellen das in Deutschland das Arzneimittelgesetz so geändert wird dass die E-Zigarette dann in jedem Supermarkt und jeder Drogerie erhältlich ist?
Wie wollen Sie sicher stellen dass durch dieses Zulassungsverfahren die E-Zigarette nicht unter die alleinige Herrschaft der Pharma- oder Tabakindustrie fällt?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Rogers,

Vielen Dank für Ihr Schreiben, welches ich über Abgeordnetenwatch erhalten habe. Das Europäische Parlament hat 8.10.203 über den Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie für Tabakprodukte abgestimmt. Die Abstimmung wurde durch intensive Industrielobbyarbeit begleitet und erhielt hohe Medienaufmerksamkeit. Ich bedauere das Ergebnis der Abstimmung, das den Vorschlag der EU-Kommission in vielen zentralen Punkten abgeschwächt hat. Für uns Grüne stand der Gesundheitsschutz an zentraler Stelle! Deshalb haben wir die Position des Umwelt- und Gesundheitsausschusses unterstützt, der das Rauchen für jugendliche Einsteiger/innen so unattraktiv wie möglich machen wollte. ( http://www.greens-efa.eu/eu-tabakrichtlinie-10662.html ).
Die E-Zigarette wird nach der abgestimmten Position des EP weiterhin als consumer product eingestuft, ohne eine adäquate Qualitätskontrolle. Auch dürfen bei E-Zigaretten, im Gegensatz zu normalen Zigaretten, Aromen wie Vanille oder Menthol und andere Zusatzstoffe, die die süchtig machende Wirkung verstärken, weiterhin zugemischt werden.
Ferner gelten gleiche Regeln bei der Bewerbung von E-Zigaretten wie bei normalen Zigaretten; Markennamen der herkömmlichen Zigarettenmarken dürfen bei E-Zigaretten nicht verwendet werden.

Aus meiner Sicht ist dies, gerade was die E-Zigarette betrifft, eine klare Absage an den Gesundheitsschutz. Ich hätte mir strengere Vorkehrungen gewünscht, um den Einstieg ins Rauchen zu erschweren, sowohl bei herkömmlichen als auch bei E-Zigaretten.

Mit freundlichen Grüßen,

Elisabeth Schroedter