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Ekin Deligöz
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Frage von Marion R. •

Frage an Ekin Deligöz von Marion R. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Deligöz,

Das neue kommende Unterhaltsgesetz verstößt gegen FamRG § 1356, § 1359, § 1360 sowie § 1360a

Seit 8 Jahren bin ich eine Zweitfrau und Mutter einer gemeinsamen Tochter aus der zweiten Ehe des gebeutelten Unterhaltspflichtigen Mannes/ Vaters.
Bisher hatte ich in Mangelfallberechnungen (das Einkommen reicht nicht bei einem Otto-Normal Verdiener nicht für 3 Unterhaltsbedürftige... Kind aus erster Ehe, geschiedene Frau und gemeinsame Tochter in zweiter Ehe) keinen Platz in der Berechnung, selbst als Ehefrau und Mutter nicht, weil die geschiedene Ex Frau Ansprüche stellte.
Unsere Tochter teilte sich daher ihren Unterhalt mit der anderen Frau.
Jetzt habe ich endlich auch als Zweitfrau einen Anspruch erworben, weil mittlerweile die Ex Frau arbeiten geht.
Nun soll ich wieder darauf verzichten weil das Geld nicht mal für zwei reicht?
Ich bin seit 8 Jahren verheiratet, habe sowohl Ehepflichten als auch Eherechte. Dazu gehört nun auch mal das Familieneinkommen.
Bei einem Wegfall des Ehegattenunterhaltes aus der Mangelfallberechnung bedeutet das für unsere Familie wieder weniger zum Leben. Uns ginge es dann besser, wenn wir uns trennen?! Da genieße ich wenigstens soz. Leistungen vom Staat !!!
Mein Mann war verärgert als das Schreiben vom Jugendamt ins Haus flatterte.
Zum einen existiert der Sohn eh nur noch auf dem Kontoauszug seit 5 Jahren, weil er den Umgang seit der letzten Streiterei ums Geld mit der Ex verweigert und zum anderen lebt die geschiedene Frau bereits seit ca 7 Jahren in einer neuen Beziehung. Dieser trägt zum Einkommen mit bei, daher geht es dem Kind aus 1 Ehe finanziell gar nicht so schlecht.
Diese Familie ist ebenso eine gleichgroße Bedarfsgemeinschaft (3 Personen) wie wir, nur mit dem Unterschied um den KU reicher und wir darum ärmer.
Man liest zu dem auch nicht, das sich der Selbstbehalt erhöhen könnte. Auch ein Mann mit Unterhaltspflichten muss sämtliche erhöhten Kosten tragen (Erhöhung MwSt usw) .

MfG
Rosenberer

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Rosenberger,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich auf ihre konkrete Situation nicht detailliert eingehen kann.

Der zur Zeit viel diskutierte Gesetzesentwurf zum Unterhaltsrecht reagiert meiner Auffassung nach konsequent auf die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse und den eingetretenen Wertewandel: Steigende Scheidungszahlen, die steigende Anzahl berufstätiger Mütter, die zunehmende Anzahl neuer Familienformen wie die nichteheliche Lebensgemeinschaft oder allein erziehender Mütter oder Väter, die vermehrte Gründung von "Zweitfamilien" mit Kindern nach Scheidung einer ersten Ehe sowie die steigende Zahl von Mängelfällen, in denen das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht für alle Unterhaltsberechtigten ausreicht, machen eine Reform des Unterhaltsrechts insbesondere im Hinblick auf den Schutz betroffener Kinder erforderlich. Vor diesem Hintergrund verfolgt der Entwurf drei Hauptziele:

* Förderung des Kindeswohls,
* Stärkere Betonung der Eigenverantwortung nach der Ehe sowie
* Vereinfachung des Unterhaltsrechts.

Diese Ziele werden im Grundsatz von der grünen Bundestagsfraktion und mir unterstützt.
Doch wurde der Entwurf nach dem Kabinettsbeschluss auf Druck konservativer Familienpolitiker in der Union teilweise verwässert. Nach wie vor will die Union eine Privilegierung von Ex-Eheleuten. Ursprünglich sollten zukünftig im 2. Verteilungsrang alle Kinder betreuenden Elternteile zum Zuge kommen, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder waren bzw. gemeinsam oder allein ein Kind erziehen, sowie Ehegatten - auch nach der Scheidung - bei langer Ehedauer, da hier über Jahre hinweg Vertrauen in die eheliche Solidarität gewachsen ist. Diesen Vorschlag haben Bündnis 90/Die Grünen begrüßt - auch die Besserstellung der zweiten Ehefrau. Der Vorrang der ersten Ehe war insbesondere dann nicht gerechtfertigt, wenn die erste Ehe kinderlos ist.
Ebenso richtig wäre es gewesen, die nicht verheiratete Mutter (bzw. Vater) mit ihrem Unterhaltsanspruch wegen der Kinderbetreuung besser zu stellen.

Durch das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nun klargestellt, dass Kinder unabhängig davon, ob ihre Eltern verheiratet waren oder nicht, unterhaltsrechtlich gleichgestellt werden müssen. Ich begrüße dieses Urteil und bin gespannt darauf, wie die Union damit umzugehen gedenkt.

Um das Ziel "Stärkung der Eigenverantwortung nach der Ehe" zu erreichen, wird der schon nach bisheriger Rechtslage geltende Grundsatz der Eigenverantwortung ausdrücklich verankert. Die Gerichte sollen dazu bewegt werden, Unterhaltsansprüche geschiedener Ehepartner eher und stärker als bislang zu befristen oder in der Höhe zu begrenzen und auf diese Weise "Zweitfamilien" zu entlasten. Der in der Ehe erreichte Lebensstandard kann nicht länger der vorrangige Maßstab dafür sein, ob und ggf. welche Erwerbstätigkeit nach einer Scheidung zumutbar ist. Auch diese im Grunde richtige Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung wird von Bündnis 90/Die Grünen begrüßt. Hatten sich die Ehepartner allerdings schon vor langer Zeit auf eine "Versorgerehe" geeinigt und hat einer der Partner dadurch deutlich schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, so darf das Gesetz es nicht ermöglichen, dass die nacheheliche Solidarität ohne weiteres aufgekündigt werden kann. Deshalb planen wir zur Sicherung des Vertrauensschutzes einen Änderungsantrag einzubringen, der Altehen von dem neuen Recht ausnimmt, wenn sie bis vor fünf Jahren geschlossen wurden.

Büro Ekin Deligöz, MdB

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