Frage an Eicke Heinicke von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Heinicke,
zu den finanziellen Folgen der Taufe für Wehrlose:
Bekanntlich werden Kinder ohne ihre Zustimmung getauft. Wenn sie später aus der Kirche austreten wollen, müssen sie in vielen Bundesländern Kirchenaustrittsgebühren(in NRW 30 Euro!)
entrichten.
Ist es mit den Menschenrechten und dem Grundgesetz vereinbar, wenn das Recht auf Weltanschauungsfreiheit von einer Geldleistung abhängig gemacht wird?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth

