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Egon Jüttner
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Frage von Chris W. •

Frage an Egon Jüttner von Chris W. bezüglich Umwelt

Benzin-Flatrates vs. Klimaziele

Sehr geehrter Herr Dr.Jüttner,

Ich weiß von mehreren Angestellten, die für den privat nutzbaren Firmenwagen eine nicht limitierte Tank-Karte der Firma deutschlandweit gratis nutzen dürfen. Und zwar unabhängig davon, ob sie mit dem Firmenwagen privat oder für dienstlich unterwegs sind.

Diese Konstellation verpflichtet die Mitarbeiter regelrecht dazu, ausgiebig private (Wochenend-) Ausflüge durch ganz Deutschland zu unternehmen. Denn sie sehen den kostenlosen Fahrzeug-Kraftstoff verständlicherweise als Teil ihres Gehaltes, den man nicht verfallen lässt.

Dass diese Praxis zur Erreichung von Klimazielen und die Verringerung der CO2 Produktion kontraproduktivist erkennt man sofort. Da der private Gratissprit aber oft Einzelvertraglich geregelt ist, könnte nur ein Klimagesetz die gängige Praxis flächendeckend abstellen.

Würden Sie sich für ein Gesetz stark machen, welches die private Nutzung von Firmen Tank-Karten beendet oder zumindest begrenzt?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wetzler,

haben Sie Dank für Ihre Anfrage. Bei der von Ihnen angesprochenen konkreten Ausgestaltung von Anreizsystemen für Mitarbeiter, z.B. der Bereitstellung von Firmenwagen oder der Nutzung von Tankkarten, handelt es sich um unternehmensinterne Entscheidungen, auf die die Politik zumindest keinen direkten Einfluss nehmen kann. Die Nutzung für private Zwecke ist jedoch als geldwerter Vorteil zu versteuern. Die Bundesregierung setzt im Bereich des Klimaschutzes zunächst auf eine Politik der Aufklärung und Information. Bürger sollen über die Konsequenzen des unachtsamen CO2 -Verbrauchs informiert und zu einem nachhaltigen Umgang mit unserer Natur motiviert werden. Dazu gehört auch eine verantwortungsvolle Nutzung des privaten Kraftfahrzeugs.
Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung existiert seit Juni 1990, die letzte Festschreibung von Klimaschutzzielen erfolgte 2011 im Energiekonzept der Bundesregierung, wonach folgende Klimaschutzziele existieren:
• bis 2020 Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 40 %
• bis 2030 Reduzierung der Treibhausgase um 55 %
• bis 2040 Reduzierung der Treibhausgase um 70 %
• bis 2050 Reduzierung der Treibhausgase um 80 – 95 %
Darüber hinaus bemühen sich immer mehr Unternehmen im Rahmen von Corporate Social Responsibility-Projekten um die Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien und Klimaschutz.
Mit freundlichen Grüßen

Egon Jüttner