(...) zu den Grundvoraussetzungen ärztlichen Handelns gehört das Einverständnis des Patienten in die ärztliche Behandlung oder den ärztlichen Eingriff nach ordnungsgemäßer Aufklärung. Aufklärungsdefizite machen Eingriffe wegen fehlender Einwilligung des Patienten rechtswidrig und führen bei Verschulden des Arztes im Grundsatz zur Haftung für alle Schäden. (...)
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