Frage an Edgar Franke von Anton B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Franke,
als Mitglied der Arbeitsgruppe Gesundheit und als Vorsitzender des Gesundheitsausschusses waren Sie am GKV-Versorgungsstärkungsgesetz mit der Änderung des Krankengeld-Rechts (§ 46 SGB V) entscheidend beteiligt.
Leider haben Sie und Ihre SPD-Kolleg/en/innen nach Irrwegen der Bundessozialgerichts-„Recht“sprechung dazu beigetragen, sowohl die „BSG-Krankengeld-Falle“ zur (entschärften) „Gesetzgeber-Krankengeld-Falle“ zu erheben wie auch den Missstand rückwirkender Krankengeld-Einstellungen wider die Errungenschaften des SGB X zu „Augenhöhe und Vertrauensschutz“ gesetzlich zu verankern.
Deswegen die Fragen:
Wieso hat die SPD davon abgesehen, das Krankengeld wieder in das Sozialrecht zu integrieren, obwohl das Sozialgesetzbuch mit den Teilen I und X die größte sozialpolitische Errungenschaft der Nachkriegszeit darstellt. Was ist an der SPD unter diesen Umständen noch "sozial" – ist der Schröder´sche Sozialstaatsausverkauf entgegen den Beteuerungen der Parteispitze nicht beendet?
Mit freundlichen Grüßen
Anton Butz
Sehr geehrter Herr Butz,
der Deutsche Bundestag hat am 11. Juni 2015 das "Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-VSG) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. In die Beschlussvorlage des federführenden Gesundheitsausschusses, dem ich vorsitze, hatten am Tag zuvor die Koalitionsfraktionen insgesamt 57 Änderungsänträge am Regierungsentwurf (Bundestags-Drucksache 18/4095) vom 17. Dezember 2014 eingearbeitet. Die umfangreichen Änderungen gehen nicht zuletzt auf die Sachverständigenanhörung im Gesundheitsausschuss am 25. März zurück.
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wollen wir vor allem dafür sorgen, dass die ambulante ärztliche Versorgung auch in strukturschwachen Gebieten flächendeckend erhalten bleibt.
Mit dem Gesetzespaket haben wir aber auch einen Anspruch auf unterstützendes Krankengeldfallmanagement für die gesetzlich Versicherten durch ihre Krankenkasse beschlossen. Das Versorgungsstärkungsgesetz will die Versicherten, die Krankengeld beziehen und damit regelmäßig eine länger andauernde Krankheit zu überwinden haben, unterstützen. Es gewährt ihnen gegenüber den Krankenkassen einen Anspruch auf eine individuelle Beratung und Unterstützung. Die Krankenkasse kann etwa bei der Hilfe nach Leistungserbringern (wie Therapeuten, Ärzten und Rehazentren) leisten, Termine vereinbaren oder beim Wiedereinstieg in den Beruf unterstützen.
Und weiter: Um häufig auftretende Probleme beim Nachweis fortdauernder Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden, reicht es künftig, wenn Beschäftigte, deren Arbeitsunfähigkeit am Freitag endet, am darauffolgenden Montag eine Folgebescheinigung vom Arzt erhalten.
Damit wird das von der Bürgerbeauftragten seit langem heftig kritisierte Problem der Krankengeld-Einstellung bei „verspäteter“ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgemildert. Bislang erhalten erkrankte Versicherte, die während des Krankengeldbezuges ihren Arbeitsplatz verlieren, nur dann weiter Krankengeld, wenn rechtzeitig die Folgebescheinigung des Arztes über ihre Arbeitsunfähigkeit ausgestellt wird.
So heißt es im Gesetz: "Der Anspruch auf Krankengeld bleibt bestehen, wenn nach dem Ende der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit deren Fortdauer wegen derselben Krankheit am nächsten Arbeitstag, der ein Werktag ist, ärztlich festgestellt wird."
Mit dem Krankengeldanspruch bleibt auch der nachwirkende Versicherungsschutz bestehen. Damit ist die "Krankengeldfalle" in der bisher problematischen Form für Nicht-Arbeitnehmer beendet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edgar Franke