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Edelgard Bulmahn
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Frage von Peter W. •

Frage an Edelgard Bulmahn von Peter W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bulmahn,

am 27. Mai 2009 fand die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie über die Zugangserschwerung zu Internetseiten statt,dem Sie vorsaßen.
Nach nunmehr 16 Tagen, und eine Woche vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzes, ist das Protokoll der Expertenanhörung noch nicht auf den Seiten des Bundestages verfügbar.
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a09/anhoerungen/Archiv/22_Anhoerung/index.html
Dazu meine Fragen:

1. Wurde das Protokoll bereits fertiggestellt?

2. Warum wurde das Protokoll noch nicht veröffentlicht?

3. Ist es beabsichtigt, das Protokoll der Expertenanhörung den Abgeordneten des deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit noch vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzes zur Verfügung zu stellen?

4. Entspricht es den parlamentarischen Regeln eines ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahrens, dass das Protokoll einer wichtigen Grundlage für die sachliche Diskussion über einen Gesetzentwurf, eine Woche vor der geplanten Verabschiedung eines Gesetzes noch nicht zur Verfügung steht?

Mit freundlichen Grüßen
Peter Wagner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wagner,

vielen herzlichen Dank für Ihre Nachfrage zum Protokoll der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen.

Zu dieser öffentlichen Sitzung des Ausschusses ist ein Wortprotokoll erstellt worden, dass seit heute über die Internetseite des Bundestages abzurufen ist. Sie finden dieses unter http://www.bundestag.de/ausschuesse/a09/anhoerungen/Archiv/22_Anhoerung/Protokoll/Protokoll.pdf .

Die Erstellung eines sorgfältigen Wortprotokolls nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch. Gleichzeitig sind auch die Sachverständigen gebeten, die Wiedergabe ihrer mündlichen Stellungnahme im Protokoll noch einmal zu überprüfen, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Erst wenn dies geschehen ist, kann das Protokoll veröffentlicht werden.

Den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie ist selbstverständlich eine Vorabversion des Protokolls noch in der letzten Sitzungswoche zugegangen. So war die Möglichkeit gegeben, die Ergebnisse der Anhörung auch in die weiteren Beratungen des Gesetzentwurfes einzubeziehen.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Bulmahn, MdB