Frage an Eckart von Klaeden von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr von Klaeden,
ich hab eine Frage zu Art. 146 GG.
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Wann glauben Sie, dass das deutsche Volk selber in freier Entscheidung über eine entsprechende Verfassung entscheiden "darf".
Vielen Dank

