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Eckart von Klaeden
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Frage von Holger P. •

Frage an Eckart von Klaeden von Holger P. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr von Klaeden,

in diesem Monat steht die Abstimmung im Bundestag zum EU-Rettungsschirm an.

Zu diesem Themenkomplex habe ich folgende Fragen an Sie:

1. Stimmen Sie mit dem Bundespräsident, Herrn Christian Wulff, Überein , der in einem Interview vom 29.06.2011 in Bezug der Euro-Krise von einer Entmachtung des Parlaments sprach?

2. Teilen Sie die Bedenken von Herrn Erwin Teufel (Interview vom 31.07.2011"Ich schweige nicht länger" und vom 06.08.2011 ") der ausführte: Zitat "Wie soll man von den Bürgern Rechtstreue verlangen, wenn sich ihre Staats- und Regierungschefs nicht an das Recht und an abgeschlossene Verträge halten?" - Anm.: Lissabon - Vertrag -.

3. Teilen Sie die Bedenken von Herrn Erwin Teufel (Interview vom 06.08.2011 "„Regierungen halten sich nicht mehr an Gesetze“) Zitat: "Wenn Staats- und Regierungschefs in einer Nacht wesentliche Stabilitätskriterien wegputzen, die in Verträgen festgehalten, die also geltendes Recht sind, geht Vertrauen verloren."

4. Teilen Sie die Auffassung des Herrn Bundespräsidenten Christian Wulff, dass der Ankauf von Schuldtiteln rechtliche bedenklich ist ? Zitat: "Ich sage es hier mit Bedacht, ich halte den massiven Aufkauf von Anleihen einzelner Staaten durch die Europäische Zentralbank für politisch und rechtlich bedenklich. Artikel 123 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verbietet der EZB den unmittelbaren Erwerb von Schuldtiteln,..." Rede vom 24.08.2011

5. Halten Sie den vorliegenden Entwurf zum ESM für geeignet, das Urteil des Bundes-verfassungsgerichts vom Sept. 2009, zu unterlaufen, das die Kontrolle über Eingaben und Ausgaben zum Kernbestand der Souveränität Deutschlands zählt? Und wenn ja, ist

6. eine Befragung des deutschenVolkes geplant/in Vorbereitung?

Mit freundlichen Grüßen

Holger Possiel

PS: Zitat Art. 38 GG: Sie (die Abgeordneten) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Possiel,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich als Abgeordneter des Deutschen Bundestages und nicht als Staatsminister im Namen der Bundesregierung beantworte.

zu Frage 1:

Die Besorgnis des Bundespräsidenten, Entscheidungen zur Stabilisierung des Euro könnten angesichts der in Frage stehenden Summen und des Zeitdrucks die Rechte des Deutschen Bundestages berühren, werden von mir angesichts des im September 2011 eingebrachten Gesetzentwurfs zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (Stabilisierungsmechanismusgesetz) nicht geteilt. Dieser von den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen getragene Gesetzentwurf, der zur Zeit dem Bundesrat vorliegt, enthält auch Bestimmungen zum Parlamentsvorbehalt, indem er das Verfahren bei der kurzfristigen Bereitstellung von Garantien zur Stabilisierung regelt und dabei die parlamentarischen Beteiligungsrechte wahrt. Dieser Gesetzentwurf berücksichtigt auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 07.Septemeber 2011 (2 BvR 987/10). Schließlich stammen die Passagen zur Parlamentsbeteiligung aus der Mitte des Bundestages selbst.

zu Fragen 2 und 3:

Die Beschlüsse zur Stabilisierung des Euro erfolgten nicht nach EU-Recht, sondern auf der Grundlage freiwilliger Entscheidungen der Staaten des Euro-Raumes. Es war und ist einmütiger politischer Wille der Euro-Staaten, diese junge Währung, die eine politische und wirtschaftliche Erfolgsgeschichte ist, zu schützen. Auch große Volkswirtschaften außerhalb des Euro-Raumes wie die USA und China haben hieran ein dringendes Interesse. Es gilt also, der Verantwortung für die Stabilität des Euro gerecht zu werden.

zu Frage 4:

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist gegenüber den Regierungen der Mitgliedstaaten des Euro-Raums und den Institutionen der EU in ihren Beschlüssen und Entscheidungen unabhängig. Dies war seinerzeit eine wesentliche Forderung Deutschlands, mit der die guten Erfahrungen mit der Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank als damaliger Währungshüterin der D-Mark für den Euro gesichert werden konnten. Diese Unabhängigkeit gebietet es aber auch, die Entscheidungen der EZB politisch nicht zu kommentieren.

zu Frage 5:

Nein; der Parlamentsvorbehalt nach dem Entwurf des Stabilisierungsmechanismusgesetzes enthält auch die Bestimmung, dass die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages auch bei der Überführung von Rechten und Verpflichtungen aus der EFSF in den ESM berührt und daher zu beachten ist. Die Beschlüsse des Bundestages zum ESM stehen erst im Dezember 2011 an, so dass bis dahin vom In-Kraft-Treten des Stabilisierungsmechanismusgetzes auszugehen ist.

zu Frage 6:

Entfällt, weil Frage Nr. 5 verneint wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Eckart von Klaeden MdB