(...) Die Befristung der Zahlung des Unterhaltsvorschusses auf das 12. Lebensjahr des Kindes rührt tatsächlich daher, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Betreuungsbedarf mit zunehmendem Alter der Kinder abnimmt. CDU/CSU und FDP haben im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Zahlungen bis zum 14. (...)
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