(...) 10.000 sog. Ein-Euro-Jobber. Dabei handelt es sich nicht um Beschäftigungsverhältnisse, sondern Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II, für die neben dem Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung (in der Regel in der Höhe von einem Euro pro Stunde) gezahlt wird. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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