(...) Da wir durchgesetzt haben, dass für Online-Durchsuchungen hohe Hürden vorgesehen sind, muss auch niemand Angst haben jetzt sozusagen willkürlich Ziel solcher Aktionen zu werden. Online-Durchsuchungen sind nur beim Verdacht einer auch im Einzelfall schwerwiegenden besonders schweren Straftat möglich. Zudem ist die Maßnahme nur auf der Grundlage einer richterlichen Entscheidung zulässig. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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