(...) Da wir durchgesetzt haben, dass für Online-Durchsuchungen hohe Hürden vorgesehen sind, muss auch niemand Angst haben jetzt sozusagen willkürlich Ziel solcher Aktionen zu werden. Online-Durchsuchungen sind nur beim Verdacht einer auch im Einzelfall schwerwiegenden besonders schweren Straftat möglich. Zudem ist die Maßnahme nur auf der Grundlage einer richterlichen Entscheidung zulässig. (...)
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