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Frage von Wolfgang A. •

Frage an Dirk Fischer von Wolfgang A. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Fischer,

2011 wurde Ihrer Heimatstadt Hamburg der Titel Umwelthauptstadt Europas oder Grüne Hauptstadt Europas verliehen. Eine Auszeichnung, die von der Europäischen Kommission jährlich an eine andere Stadt vergeben wird. Doch wie sieht die Realität aus?

2014 wurde Hamburg wegen schlechter Luft rechtskräftig verurteilt und auch die EU-Kommission macht Druck, weil die Belastung seit längerem deutlich über den von der EU vorgegebenen Grenzwerten liegt.

Wie passt es da zusammen, dass Hamburg immer noch Straßen zu Tempo 30 ausbaut bzw. vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht wieder rückgängig macht?

Wenn Autofahrer dadurch im 2. Gang langsam und hochtourig fahren müssen, produzieren sie insgesamt viel mehr Abgase, als wenn sie mit Tempo 50 (oder noch besser 60) im 4. Gang doppelt so schnell vorankommen mit weniger schädlichen Abgasen.

Vor Kindergärten oder Schulen ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung zweifellos sinnvoll. Nicht nachvollziehen kann ich aber, wenn beispielsweise auf der Hauptverbindungsstraße Stresemannstraße, auf der mit Sicherheit keine Kinder spielen, noch immer Tempo 30 gilt. Hier werden im Gegensatz zu Tempo 60 zeitlich doppelt so lange wesentlich mehr schädliche Abgase produziert.

Der bequeme und für viele oft einzig mögliche, jährlich Milliarden Euro in die Steuerkassen spülende, Individualautoverkehr wird sich auch in Zukunft nicht eindämmen lassen. Er wird im Gegenteil weiter zunehmen. Da helfen auch keine Tempo 30 Zonen. Vielmehr halte ich diese Zonen für ein falsches politisches Vorgehen mit ungesunden Folgen.

Warum werden vorhandene Tempo 30 Zonen in Hamburg und anderen Städten und Gemeinden nicht wieder rückgängig gemacht oder liegt möglicherweise ein Sinn darin, den ich nur leider nicht erkennen kann?

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Adamek

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Adamek,

vielen Dank für Ihre Mail über abgeordnetenwatch.de.

Für den von Ihnen angesprochenen Zusammenhang ist es zunächst wichtig zu erläutern, dass die Einführung von Tempo 30 zu allererst der Erhöhung der Verkehrssicherheit dient. Der Gesetzgeber hat grundsätzlich geregelt, dass innerhalb geschlossener Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Straßenverkehrsbehörden können im Einvernehmen mit der Gemeinde abseits der Hauptverkehrsstraßen in Wohngebieten, und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo-30-Zonen anordnen. Denn die Prüfung und Entscheidung, ob und welche Maßnahme in welchem Umfang vor Ort ergriffen werden soll, muss im Rahmen der Prüfung der Situation vor Ort entschieden werden und fällt in die alleinige Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden der Länder und nicht des Bundes (Art. 83, 84 Grundgesetz).

Auf Hauptverkehrsstraßen können nur bei Vorliegen einer besonderen Gefahrenlage für Leib, Leben oder Gesundheit streckenbezogen Geschwindigkeitsbeschränkungen des fließenden Verkehrs vorgenommen werden. Die Straßenverkehrsbehörden müssen belegen, dass im konkreten Fall infolge der jeweiligen Örtlichkeit eine besondere Gefahrenlage vorliegt, für die die allgemeinen Verhaltensregeln nicht ausreichen, um der Gefahr wirksam begegnen zu können. Dafür ist in der Regel der Nachweis eines Unfallschwerpunktes erforderlich. Im Fall der Stresemannstraße ist zu sagen, dass das Tempo 30 nicht für die gesamte Straße, sondern nur für den Abschnitt Lerchenstraße bis Holstenstraße gilt.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat kürzlich einen Entwurf für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) erarbeitet, der diesen Nachweis der konkret vorliegenden Gefahrenlage für die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen u.a. vor Grundschulen und Kindertagesstätten, aber auch Seniorenheimen nicht mehr notwendig macht. Dies geschieht zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder zählen.

Studien haben ergeben, dass eine Temporeduzierung auf Hauptverkehrsstraßen nur in Verbindung mit einer gleichmäßigen Fahrweise zu einer Verringerung der Schadstoffemissionen führt. Diese Vergleichmäßigung der Fahrweise ist im innerstädtischen Bereich jedoch nur selten der Fall.

Eine Rücknahme von Tempo 30 – Abschnitten oder Tempo 30 - Zonen in Wohngebieten ist aus den oben genannten Gründen der Verkehrssicherheit von den Kommunen und Gemeinden nur selten vorgesehen. Wie oben ausgeführt ist dies dann eine auf Kommunal-/ Landesebene zu klärende Angelegenheit und keine Angelegenheit des Bundes.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich sein konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Fischer