
Antwort 05.12.2012 von Dirk Bohlen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrter Herr Kluge
Leider kann ich Ihnen nur raten, zur Klärung in dieser Angelegenheit eine
Anfrage an Ihr zuständiges Bauamt zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen Dirk Bohlen


Sehr geehrter Herr Kluge
Leider kann ich Ihnen nur raten, zur Klärung in dieser Angelegenheit eine
Anfrage an Ihr zuständiges Bauamt zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen Dirk Bohlen

(...) Baugenehmigungen werden in der Regel erteilt, ohne den Rückbau zu regeln. Sollten Sie ein Haus bauen steht in der Genehmigung auch nicht " der Bauherr wird verpflichtet für den Abriss zu sorgen. (...)