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Frage von Bernhard S. •

Frage an Dirk Becker von Bernhard S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Becker,
"die repräsentative Demokratie ist durch Elemente direkter Demokratie weiter zu entwickeln. Dabei ist es wesentlich, den Fraktionszwang abzuschaffen; mindestens jedoch abzuschwächen."

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Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Suppliet

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Suppliet,

vielen Dank für Ihre Frage. Der Aussage, dass es für die direkte Demokratie wesentlich ist den Fraktionszwang abzuschaffen; mindestens jedoch abzuschwächen, stimme ich nur teilweise zu.

Ich sehe es nicht als Zwang an, meiner Fraktion zuzustimmen. Als Mandatsträger bin ich nur meinem Gewissen (Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz) unterworfen, nicht aber den Beschlüssen der Fraktionsmehrheit. Insbesondere bei Abstimmungen zu ethischen und religiösen Fragen ist eine reine Gewissensentscheidung notwendig.

Innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion gibt es 22 Arbeitsgruppen, die sich mit unterschiedlichen Politikressorts beschäftigen. Vor einem Beschluss im Bundestag setzen wir uns mit den Experten der jeweiligen Arbeitsgruppe zusammen und diskutieren den Sachstand. Dies ist aus zweierlei Gründen notwendig. Einerseits wäre eine Fraktion ohne diese Arbeitsteilung nicht arbeitsfähig, denn kein Abgeordneter kann in allen Fachthemen ausreichend Sachkenntnisse haben. Andererseits ist eine gemeinsame Willensbildung innerhalb der Fraktion wichtig für die demokratische Entscheidungsfindung. Denn diese lebt vom Mehrheitsprinzip.

Ich stimme Ihnen jedoch zu, dass die repräsentative Demokratie durch eine stärkere Einbindung direkter Demokratie ergänzt werden muss. Politikverdrossenheit und sinkende Wahlbeteiligungen sind nicht auf ein politisches Desinteresse der Bürgerinnen und Bürger zurückzuführen. Ganz im Gegenteil: die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich ein maßgebliche Beteiligung. Auch die SPD-Bundestagsfraktion möchte mehr Demokratie leben.
Wir wollen eine unmittelbare Bürgerbeteiligung auf Bundesebene ermöglichen, mit einem dreistufigen Verfahren aus Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Bundestag-Drucksache 17/13873). Zur Realisierung dessen soll die Entscheidung für die Einführung direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene in einfaches Recht umgesetzt werden (Bundestags-Drucksache 17/13874). Diese Gesetzentwürfe wurden am 14. Juni 2013 von der Bundesregierung abgelehnt.

Die Politik muss lernen, Bürgerinnen und Bürger mehr, direkter und früher in Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Es geht darum, Bürgerbeteiligung nicht als Blockadeinstrument, sondern als Gestaltungschance zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Becker, MdB